Landkreis Leipzig. Vier Kampfflugzeuge vom Typ Tornado waren am Montagabend über Sachsen unterwegs. Das laute Dröhnen der Maschinen sorgte dabei in der Region für Aufmerksamkeit – zahlreiche Einwohner schreckten am Abend durch den ungewohnten und teils deutlich wahrnehmbaren Fluglärm auf.
Wie das Luftfahrtamt der Bundeswehr auf Anfrage des Medienportals bestätigt, flogen die Maschinen am 26. Oktober 2026 zwischen 19:40 Uhr und 21:00 Uhr in einem für militärische Übungen reservierten Luftraum. Auch im Bereich Bad Lausick waren die Jets unterwegs.
Nach Angaben eines Sprechers des Luftfahrtamtes der Bundeswehr handelte es sich insgesamt um vier Tornados des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 aus Büchel. Die Maschinen flogen in zwei Gruppen mit jeweils zwei Flugzeugen. Somit befanden sich nicht alle vier Tornados gleichzeitig über der Region. Im Bereich von Bad Lausick bewegten sich die Kampfflugzeuge nach Auswertung der Radardaten in Höhen zwischen rund 3.173 und 4.969 Metern über Grund. Die maximale Geschwindigkeit lag bei 783 Kilometern pro Stunde.
Der Flug fand nach Angaben der Bundeswehr im Rahmen des regulären Übungs- und Ausbildungsflugbetriebs statt. „Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Einsatz […] unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen“, teilte ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr auf Anfrage mit.
Übungsraum über Sachsen zeitweise reserviert
Genutzt wurde die sogenannte TRA Sachsen. TRA steht für „Temporary Reserved Airspace“, also einen zeitweise reservierten Luftraum. Solche Bereiche können für militärische Trainings vorübergehend für den normalen zivilen Flugverkehr gesperrt beziehungsweise ausschließlich für bestimmte Luftfahrzeuge freigegeben werden.
Insbesondere bei Übungen mit Kampfflugzeugen benötigen die Besatzungen größere zusammenhängende Lufträume. Während der Aktivierung einer TRA sorgt die zuständige Flugsicherung dafür, dass die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden. Nach Abschluss des Trainings wird der Luftraum wieder freigegeben oder einem anderen Nutzer zugeteilt.
Grundsätzlich darf militärischer Flugbetrieb nach Angaben der Bundeswehr im gesamten deutschen Luftraum stattfinden und ist nicht auf bestimmte Flugstrecken beschränkt. Für Kampfflugzeuge gilt grundsätzlich eine Mindestflughöhe von rund 150 Metern über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern beträgt die Mindesthöhe rund 600 Meter.
Bewohnte Gebiete sollen nach Möglichkeit gemieden werden. Aufgrund der dichten Besiedlung Deutschlands sowie gesetzlicher und flugbetrieblicher Vorgaben lasse sich dies jedoch nicht immer vollständig umsetzen.
Wann und wie häufig vergleichbare Übungsflüge über Sachsen stattfinden, lässt sich laut Bundeswehr nicht pauschal vorhersagen. Bei der Planung spielten unter anderem Wetterbedingungen sowie die Verfügbarkeit von Personal und Material eine Rolle.
Die Bundeswehr verweist darauf, dass ein Teil der fliegerischen Ausbildung mittlerweile in Simulatoren stattfindet. Reale Übungsflüge seien jedoch weiterhin erforderlich, um die Einsatzbereitschaft sowie die Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung und internationale Einsätze sicherzustellen.












