Grimma. In Grimma kommt es am Freitag, dem 20. März 2026, zu Einschränkungen im Betrieb des Landratsamtes.
Grund sind notwendige Arbeiten an den Stromanlagen durch den zuständigen Netzbetreiber. In der Zeit von 8 bis 12 Uhr sind mehrere Ämter weder erreichbar noch für den Publikumsverkehr geöffnet.
Von der geplanten Stromabschaltung betroffen sind ausschließlich bestimmte Standorte. In der Bahnhofstraße 5 (Gebäude 42) bleiben das Ausländeramt, das Gesundheitsamt sowie das Sachgebiet Unterhaltsangelegenheiten des Jugendamtes geschlossen. Letzteres betrifft jedoch nur diese Außenstelle – der Hauptsitz des Jugendamtes in der Karl-Marx-Straße 22 ist nicht betroffen. Ebenfalls betroffen ist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Hier kann es insbesondere bei der Abgabe von Proben für Trichinenuntersuchungen zu Einschränkungen kommen. In dringenden Fällen wird empfohlen, auf die Standorte in Borna oder Wurzen auszuweichen.
Auch an der Südstraße 80 kommt es zu Schließungen: Im Gebäude 62 bleiben das Kommunale Jobcenter sowie die Außenstelle des Sozialamtes geschlossen. Letztere ist organisatorisch dem Hauptstandort in Borna zugeordnet. Zusätzlich ist im Gebäude 51.1 das Kreisarchiv von der Stromabschaltung betroffen.
Andere Ämter des Landratsamtes in Grimma sind von den Maßnahmen nicht betroffen und stehen wie gewohnt zur Verfügung. Die Verwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen entsprechend zu planen und möglichst außerhalb des Zeitfensters der Stromabschaltung zu erledigen. Hintergrund ist eine vollständige Unterbrechung der Stromversorgung an den genannten Standorten, die einen regulären Betrieb unmöglich macht.












