Jetzt wird’s brenzlig – Waldbrandrisiko beginnt bereits vor „offiziellem Start“ der Waldbrandüberwachungsaison in weiten Teilen Sachsens

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Sachsen. Besonders mit Ausgang des Winters im zeitigen Frühjahr steigt die Waldbrandgefahr in den Waldbeständen bei trockenem, sonnigem und windigem Wetter schnell an. Dann bedecken trockene, leicht entzündbare Laub- und Nadelstreu sowie abgestorbenes Gras aus dem Vorjahr die Waldböden. Erst mit dem Durchgrünen des Waldbodens und dem Blattaustrieb der Waldbäume sinkt das Zünd- und Brennrisiko wieder.

Deshalb startet am Sonntag, den 1. März 2015 die tägliche Ermittlung der Waldbrandgefahrenstufen für die 31 in Sachsen ausgewiesenen Vorhersageregionen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Leipzig ermittelt nicht nur die amtlichen Waldbrandgefahrenstufen für den aktuellen Tag, sondern prognostiziert außerdem die Gefahrenstufen für die drei Folgetage.

Seit 2014 wird im Freistaat Sachsen, wie in der gesamten Bundesrepublik, der Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes zur Ermittlung und Darstellung der Waldbrandgefahr genutzt. Der bereits 2014 neu eingeführte Index beschreibt die Gefahrenlage in fünf Stufen von 1 bis 5. Die Gefahrenstufe 1 bedeutet eine sehr geringe Waldbrandgefahr, die Stufe 5 eine sehr hohe Waldbrandgefahr.

Sowohl die Landkreise und Kreisfreien Städte als auch die Forstbezirke von Sachsenforst haben bereits im letzten Jahr damit begonnen, die alten 4 stufigen Waldbrandwarnschilder durch aktuelle zu ersetzen. Diese befinden sich an ausgewählten Waldparkplätzen und Besucherschwerpunkten, aber auch Bundesstraßen, die durch besonders waldbrandgefährdete Kiefernwälder führen. Neben der traditionellen Drehscheibe zur Einstellung der jeweils herrschenden Gefahrenstufe, erlaubt ein QR Code den komfortablen Zugriff mit Hilfe eines Smartphones auf die Internetseite von Sachsenforst. Hier kann sich jeder Waldbesucher tagaktuell über die amtliche Waldbrandgefahrenstufe im Wald informieren. Darüber hinaus stehen dem Besucher auf der Internetseite von Sachsenforst weitere wichtige Informationen zum Thema Waldbrand zur Verfügung.

„Dauerbrenner“ allgemeine Verhaltensregeln. Ein immer wieder nachgefragter „Dauerbrenner“ sind die allgemeinen Verhaltensregeln. Im Wald ist – unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe – der Umgang mit offenem Feuer ganzjährig verboten. Damit sind das Rauchen, Grillen, Anzünden von Lagerfeuern aber auch das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen gemeint.

Die Zufahrtswege zu Waldgebieten sind generell nicht mit parkenden Fahrzeugen zu blockieren, da die Waldwege Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge darstellen und zudem der Holzabfuhr dienen. Außerdem könnte sich trockene Bodenvegetation am Katalysator des Fahrzeugs entzünden und einen Waldbrand verursachen.,

Interessanter Blick in die Waldbrandstatistik
Im Jahr 2014 gab es im Freistaat Sachsen 47 Waldbrände mit einer Waldbrandfläche von knapp sieben Hektar. Die meisten Waldbrände traten erwartungsgemäß zwischen März und Oktober auf. Es brannte aber auch fünf Mal in den üblicherweise waldbranduntypischen Monaten November bis Februar. Werden die Ursachen für Waldbrände betrachtet, so werden die meisten Waldbrände durch menschliches Handeln verursacht. Mit jeweils etwa 30 Prozent stellen der fahrlässige Umgang mit Feuer sowie die Brandstiftung die wesentlichen Brandursachen dar.

Ausblick
Dank behördlicher und betrieblicher Vorsorgemaßnahmen sowie der konstruktiven Zusammenarbeit von Behörden, Institutionen, Gemeinden, deren Feuerwehren und aufmerksamen Waldbesuchern konnte in den letzten Jahren das Auftreten von Groß- und Katastrophenbränden in Sachsen verhindert werden.

Weitere Informationen über Sachsenforst und die aktuelle Waldbrandgefahr
erhalten Sie unter www.sachsenforst.de.

 

Quelle: PM Sachsenforst