Grimmaer Winterdienst an lokale Unternehmen vergeben

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Winterdienst
Foto: Sören Müller

Grimma. Sobald der erste Schnee fällt, stellt sich die Frage, wer wo für den Winterdienst verantwortlich ist. Denn auch Anlieger haben Pflichten.

Der Verwaltungsausschuss beschloss die Vergabe einer Leistung: Winterdienst 2023/2024 auf kommunalen Straßen in Grimma und den dazugehörigen Ortsteilen an die Firmen Fuhrbetrieb Harry Lehne aus Grimma, Wilhelm & Co Straßen- und Wegebau GmbH aus Mutzschen, Reinmut Jassmann aus Nimbschen, Dienstleistungs- und Handelsbetrieb Schicketanz GbR aus Fremdiswalde, Land-Service Pöhsig, Agrarproduktion Leipnitz GmbH und Erdbau J. Kießlich aus Kleinbothen. Der Leistungsumfang wurde laut Stadt an sieben Firmen aus der Region, welche Winterdienstleistungen durchführen können, verschickt. Nach Prüfung von sieben eingegangenen Angebotspreisen wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Vergabe an die benannten Firmen vorzunehmen. Im Haushaltsplan sind für die Winterdienstsaison 312.000 Euro für den Räumdienst eingeplant.

Was es zu beachten gilt
In der Grimmaer Räum- und Streupflichtsatzung heißt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt es den Straßenanliegern, die Gehwege und Überwege (einschließlich der Ortsdurchfahrten) für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Anlieger (Eigentümer) ist, wer mit seinem Grundstück an den zu reinigenden Gehweg, kombinierten Geh- und Radweg oder direkt an die Fahrbahn angrenzt. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht!  Parkende Kraftfahrzeuge dürfen bei Schneefall den Räumdienst nicht behindern und sind auf den eigenen Grundstücken zu parken. Einläufe in Entwässerungsanlagen, Hydranten sowie die Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen sind stets von Schnee und Eis freizuhalten, um „Stauwasser“ zu vermeiden. So hat es auch die Feuerwehr im Ernstfall leichter. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen (öffentliche, kommunale Straßen) und öffentlichen Plätzen wird vom kommunalen Bauhof und beauftragten Unternehmen durchgeführt. Die Autobahn, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen liegen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeistereien Wurzen (nördlich von Grimma) und Großbothen (südlich von Grimma).