Schkeuditz. Unbekannte Tatverdรคchtige betrieben mehrfach eine Drohne im Luftraum รผber dem Sicherheitsbereich des Flughafens Leipzig-Halle.
Gegen 19:15 Uhr wurde eine Drohne durch eine Mitarbeiterin (34) eines Logistikunternehmens im Bereich des Terminals 1 gemeldet. Der Flugbetrieb musste daraufhin laut Polizeiangaben auf dem gesamten Flughafen in der Zeit von 19:56 Uhr bis 20:07 Uhr eingestellt werden.
Gegen 20:30 Uhr wurde eine erneute Sichtung im Nordbereich des Flughafens gemeldet. Aus diesem Grund erfolgte die Umleitung des gesamten Flugverkehrs auf die sรผdliche Start- und Landebahn. Nach einer dritten Drohnenmeldung, welche sich auf den sรผdlichen Bereich beschrรคnkte, wurde die entsprechende Start- und Landebahn von 22:52 Uhr bis 23:57 Uhr aus Sicherheitsgrรผnden gesperrt. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts eines gefรคhrlichen Eingriffs in den Luftverkehr aufgenommen. Diese Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Drohne ist die umgangssprachliche Bezeichnung fรผr unbemannte Luftfahrzeuge. Von diesen geht inzwischen eine groรe Faszination aus. Die stรคndig fortschreitende Entwicklung lรคsst die Preise sinken und mittlerweile sind diese Fluggerรคte sehr preiswert und fรผr viele Hobbypiloten erschwinglich. In diesem Zusammenhang wird allerdings oft vergessen, dass der Luftverkehr eindeutigen Regelungen und Gesetzen unterliegt und diesen auch der Pilot einer Drohne unterliegt.
In unmittelbarer Nรคhe eines Flughafens dรผrfen Drohnen generell nicht betrieben werden, das heiรt, es muss immer ein Mindestabstand von 1.500 Metern zum Sicherheitszaun eines Flughafens vorliegen. Darรผber hinaus erstreckt sich die Kontrollzone des Flughafens und auch in dieser gelten Regeln fรผr die Teilnahme am Luftverkehr. Zwei wichtige Grundregeln sind die zulรคssige Aufstiegshรถhe von 50 Metern und der stรคndige Sichtkontakt zur Drohne.