Baugenehmigung für neue Tankstelle erteilt

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Foto: pixabay

Grimma. Der  Technische Ausschuss hatte einem Neubau einer Tankstelle in Hohnstädt eigentlich nicht zugestimmt, nun gibt es aber doch eine Baugenehmigung.

Die JET Tankstellen Deutschland GmbH wollten demnach dazu Grundstücke an der Wurzener Straße mieten um dort eine JET Tankstelle zu errichten. Zu- und Ausfahrt sollte von der Wurzener Straße oder über die Wasserturmstraße erfolgen. Dem stimmte der Technische AUsschuss damals nicht zu. Begründet wurde das mit der ohnehin schon hohen Verkehrsbelastung der B107 (Wurzener Straße).  Die Grundstücke liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung und eines Kindergartens, sodass die Lärmbelästigung hier ebenfalls nicht zuträglich wäre. Die Löschwasserversorgung stellte ebenfalls ein Problem dar.

Der Landkreis Leipzig hat indes die Baugenehmigung erteilt. Brigitte Laux, Pressesprecherin des Landratsamtes teilte uns auf Anfrage mit: „Hier geht es darum, dass der Landkreis Leipzig das fehlende Einvernehmen der Stadt Grimma zu einem Bauvorhaben ersetzt hat. Hintergrund ist folgender: Aus dem Eigentumsrecht (Grundgesetz) folgt das Recht zu bauen, es sei denn das Vorhaben verstößt gegen Rechtsvorschriften. Es muss also genehmigt werden, wenn es keinen Versagensgrund gibt. Das bedeutet, dass die Genehmigungsbehörde prüfen muss, ob z.B. eine Kommune ihr Einvernehmen „zu Recht“ versagt.“

Grimma dürfte also die Genehmigung nur versagen wenn  bauplanungsrechtliche Gründe entgegenstehen. „Die Stadt Grimma hatte ihre Ablehnung mit der fehlenden Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und mangelndem Brandschutz (Löschwasser) begründet. Obwohl die Versagensgründe nicht bauplanungsrechtlicher Natur waren, wurden diese geprüft.„so Laux weiter.

Das Problem mit dem Verkehr teilte das zuständige Landesamt für Straßen und Verkehr (LASuV ist Baulastträger der B 107) im Baugenehmigungsverfahren selbst und auch im Verfahren zum Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens nicht. Dies war aber nur möglich, da der Antragsteller (JET) die Ablehnungsgründe im vorherigen Verfahren 2015 durch eine Umplanung beseitigt hat, so dass die entsprechenden Auflagen jetzt erfüllt werden.

Die Bedenken zum Brandschutz wurden mit einer unzureichend vorhandenen Menge an Löschwasser begründet. Das fehlende Löschwasser kann aber durch geeignete Maßnahmen, z.B. Löschwasserbehälter, auf dem Grundstück bevorratet werden. Die Baugenehmigung beinhaltet daher eine Nebenbestimmung, wonach eine Löschwasserbevorratung zu erfolgen hat und die Maßnahmen dazu mit der örtlichen Brandschutzbehörde vor Baubeginn abzustimmen sind. Nach einer zweiten Anhörung der Stadt Grimma, in der Stellung zu den Versagensgründen genommen wurde, hatte der Landkreis Leipzig das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig. Die Baugenehmigung wurde am 30.08.2017 erteilt.“