Sachsen hebt Priorisierung beim Impfen auf

0
405
Symbolbild/pixabay

Sachsen. Auch in Sachsen kรถnnen sich ab 7. Juni 2021 alle Bรผrgerinnen und Bรผrger um einen Impftermin bemรผhen. Die bisherige bevorzugte Impfberechtigung von besonders gefรคhrdeten Bevรถlkerungsgruppen endet bundesweit.

Dem schlieรŸt sich der Freistaat an. Auch alle Impfwilligen ab 14 Jahren kรถnnen sich ab 8 Uhr im Buchungsportal fรผr die Impfzentren registrieren und um einen Termin bemรผhen. Ab kommendem Montag beginnen auch die Betriebsรคrzte mit der Verabreichung der Coronaschutzimpfung.

Gesundheitsministerin Petra Kรถpping erklรคrt: „Wir hรคtten uns gewรผnscht, dass der Bund angesichts des immer noch knappen Impfstoffs noch zwei Wochen mit der Freigabe der Priorisierung gewartet hรคtte. Da dies nicht passiert ist, schlieรŸen wir uns nun der bundesweiten Praxis an. Damit schaffen wir auch einheitliche Regeln, da die Hausรคrzte und ab Montag auch die Betriebsรคrzte ohnehin bereits ohne Priorisierung impfen. Wir kรถnnen aber nur so viele Impfungen vergeben, wie Impfstoff geliefert wird.
Es wird bei vielen zu Enttรคuschung fรผhren, wenn sie sich vergeblich um einen Impftermin bemรผhen. Ich kann nur wieder um Geduld bitten. Wir haben auf die Lieferung der Vakzine keinen Einfluss.“

Die Aufhebung der vorgegebenen Priorisierung beim Impfen bedeutet, dass keine Personen mehr wegen Vorerkrankungen, des Alters und des besonderen beruflichen oder persรถnlichen Umfeldes bevorzugt geimpft werden. Ein GroรŸteil der bisher priorisierten Menschen hat bereits eine Impfung erhalten.

In den Arztpraxen ist die durch die Impfverordnung des Bundes vorgegebene Priorisierung bereits seit 24. Mai 2021 komplett aufgehoben: Niedergelassene ร„rztinnen und ร„rzte kennen ihre Patientinnen und Patienten am besten und kรถnnen sehr gut einschรคtzen, wen sie zuerst impfen. Die Impfung beim Hausarzt bleibt damit ein niedrigschwelliges Angebot gerade fรผr Vorerkrankte.