Neue Allgemeinverfügung: Landkreis Leipzig lässt ab 6. April Lockerungen zu

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Symbolbild/pixabay

Landkreis Leipzig. Der Landkreis Leipzig lässt ab 6. April Lockerungen zu und regelt dies in einer neuen Allgemeinverfügung.

Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung dürfen bei einer Inzidenz über 100 auch weiterhin nur die Geschäfte des täglichen Bedarfes und der Grundversorgung öffnen sowie die bekannten Dienstleistungen angeboten werden.

Liegt die Zahl der Betten auf den Normalstationen, die mit Covid-19-Patienten belegt sind, unter 1.300 kann der Landkreis Leipzig ab dem 6. April 2021 bestimmte Lockerungen unabhängig von den Inzidenzwerten zulassen. Diese Möglichkeit nutzt der Landkreis Leipzig mit der Allgemeinverfügung vom 05.04.2021, die am 06.04.2021 in Kaft tritt.

Danach ist ab dem 06.04.2021 über die bekannten Regeln hinaus Folgendes möglich:

  • Ă–ffnen können Einrichtungen des Einzel- und GroĂźhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr fĂĽr höchstens einen Kunden pro 40 qm Verkaufsflache nach Terminbuchung fĂĽr einen festen Zeitraum (Click & Meet). Erforderlich ist die Dokumentation fĂĽr die Kontaktnachverfolgung sowie ein Hygiene- und Testkonzept das den Zutritt fĂĽr Nutzer, Besucher und Kunden nur nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests vorsieht. Dies gilt entsprechend auch fĂĽr Botanische und zoologische Gärten, Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstatten.
  • Zulässig ist auch Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im AuĂźenbereich, auch auf AuĂźensportanlagen.
  • Möglich sind wieder Körpernahe Dienstleistungen mit einem Hygienekonzept, das fĂĽr Betriebsinhaber und Beschäftigte zwei wöchentliche Test auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorsieht, sowie MaĂźnahmen um durch gestaffelte Zeitfenster eine Ansammlung von Kunden zu vermeiden. Kunden benötigen fĂĽr die Inanspruchnahme einen tagaktuellen negativen Test. Schnelltests können durch die jeweiligen Dienstleister vorgenommen werden, sofern eine Schulung vorliegt. Selbsttests der Kunden dĂĽrfen nur unter Aufsicht durch Personal des Dienstleisters erfolgen.

Prognose und RĂĽcknahme der Lockerungen
Mit Stand 05.04.2021 liegt die Zahl der belegten Normalbetten mit Coviv-19-Patienten bei 1.002. Diesen Wert finden Sie auch unter https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html

Bitte beachten Sie: Nach der Prognose des Freistaats wird der Wert an 1.300 belegten Normalbetten vermutlich ab dem 11. April 2021 überschritten, so dass der Landkreis Leipzig diese Lockerungen dann wieder zurücknehmen muss.

Die entsprechende AllgemeinverfĂĽgung des Landkreises vom 05.04.2021 finden Sie >>hier<<