Kitas im Landkreis Leipzig bleiben geƶffnet

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Landkreis Leipzig. Kitas bleiben geƶffnet!

Wegen Ɯberschreitung des 100er Wertes bei der Sieben-Tage-Inzidenz an fĆ¼nf aufeinanderfolgenden Werktagen mĆ¼ssen die Kindertageseinrichtungen in den Landkreisen Gƶrlitz, Mittelsachsen und SƤchsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Kreisfreien Stadt Chemnitz ab Montag wieder geschlossen werden. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. Darauf haben sich Gesundheitsministerin Petra Kƶpping und Kultusminister Christian Piwarz verstƤndigt.

Die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Leipzig kƶnnen hingegen weiterhin geƶffnet bleiben, teilte das Kultusministeriuum mit. Der Landkreis hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Infektionszahlen von Hotspots auƟerhalb der Kitas ausgehen. Damit greife ein Ausnahmetatbestand aus der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung. FĆ¼r die nachfolgende Corona-Schutz-Verordnung, welche am Montag beschlossen werden soll, ist in diesem Punkt eine Ƅnderung angedacht.

Derzeit sei geplant, mit einer Ausweitung der Testpflicht auf zweimal pro Woche auch auf das Kita-Personal die Ɩffnung der Kitas nach Ostern am 6. April zu ermƶglichen. Die nƤchste Corona-Schutz-Verordnung soll nach der Anhƶrung am kommenden Montag beschlossen werden.

Laut aktueller Corona-Schutz-Verordnung mĆ¼ssen Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fĆ¼nf Werktagen andauernd Ć¼berschritten wird. Der PrƤsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fĆ¼nf Werktagen unterschritten wird.

Von der notwendigen SchlieƟung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das Ɯberschreiten des maƟgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten rƤumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurĆ¼ckzufĆ¼hren ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht. Ebenso kann von der SchlieƟung abgesehen werden, wenn bereits ein RĆ¼ckgang des Inzidenzwertes festgestellt wurde, der ein baldiges Unterschreiten erwarten lƤsst.