Grimma. Seit 15. Februar dürfen die stationären Einzelhändler den Click & Collect-Service auch in Sachsen wieder anbieten.
Die Stadt Grimma bündelte auf der kommunalen Website www.grimma.de/Abholservice eine Übersicht der Geschäfte, die Abhol- und Lieferdienste anbieten. Die Aufzählung lebt von der Dynamik. Händler, die sich noch nicht auf der Plattform wiederfinden, können ganz einfach und selbständig ihre Angebote kostenfrei in ein Online-Formular eintragen. Auf Wunsch ist es sogar möglich, die Angaben des lokalen Einzelhändlers individuell anzupassen, Bilder einzustellen und auf die Sozialen Netzwerke sowie auf eigene Webauftritte und Online-Shops hinzuweisen.
„Wir dürfen den Einzelhändler von nebenan nicht vergessen. Mit dem Service ‚Click & Collect‘ können sich die Bürgerinnen und Bürger über die lokalen Angebote informieren und die Läden vor Ort unterstützen. Man muss nicht immer bei den großen Online-Anbietern bestellen“, wirbt Oberbürgermeister Matthias Berger.
Wie funktioniert „Click beziehungsweise Call and Collect“? Interessierte können die gewünschte Ware online aussuchen oder telefonisch bestellen. Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbaren die Kunden einen individuellen Termin und holen die Bestellung vor Ort ab. Einige Einzelhändler liefern die ausgewählten Produkte auch nach Hause.
Die Übersicht der Einzelhändler, die diesen Service anbieten, wird ständig aktualisiert. Als Ansprechpartner für die Koordination steht Stadtmarketingmitarbeiter René Schmidt von der Stadtverwaltung Grimma zur Seite. René Schmidt ist unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 141 erreichbar.
Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Bei der Abholung in Ladengeschäften, in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen verpflichtend sind. Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.