Viel zu tun – der Winterdienst im Landkreis Leipzig

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Winterdienst
Foto: Sรถren Mรผller

Landkreis Leipzig. Winterdienst im Landkreis Leipzig bedeutet, knapp 1.200 StraรŸenkilometer (Bundes-, Staats- sowie KreisstraรŸen) befahrbar zu halten, zusรคtzlich noch viele auรŸerรถrtliche Geh- und Radwege.

Bei den ย StraรŸenmeistereien in Borna, GroรŸbothen, Wurzen sowie Zwenkau sind dafรผr acht LKWs, acht Unimogs sowie vier Multicars, ausgerรผstet mit Schneeschleudern, -frรคse, Seitenrรคumern sowie Streugerรคten im Einsatz. „Aktuell arbeiten 60 Kollegen der StraรŸenmeistereien mit 20 Fahrzeugen in Schichten. Verstรคrkt wird diese Flotte durch Fuhrunternehmen mit 42 Arbeitskrรคften und 21 ย LKWs und Traktoren.„, informiert der Landkreis. Fรผr einen kompletten Umlauf, also einmal gesamte StraรŸennetz des Landkreises Leipzig zu bedienen, werden mindestens 3,5 Stunden benรถtigt.

Winterdienst nach Dringlichkeit
Die Verkehrsbelastung einer StraรŸe entscheidet รผber die Einsatzplรคne im Winterdienst. StraรŸen in der Dringlichkeitsstufe A sollten werktags bis 6 Uhr und sonntags gegen 8 Uhr befahrbar sein. Fรผr StraรŸenabschnitte in der Stufe B und C gilt dies ab 8 Uhr werktags und sonn- bzw. feiertags ab 10 Uhr. Detaillierte Wetterberichte und Wetterwarnungen helfen den StraรŸenmeistereien, Mensch und Technik optimal einzusetzen. Bei den jetzigen Witterungverhรคlnissen ist Schichtdienst bei den StraรŸenmeistereien angesagt, Start meist gegen 3 Uhr nachts.

In den letzten 8 Wochen waren die vier StraรŸenmeistereien insgesamt an 218 Tagen im Einsatz, dabei wurden ca. 3.786 t Salz gestreut. Zum Vergleich: In der gesamten Saison 2019/20 waren es 755 t. Die eigenen Lager sind noch mit etwa 3.200 t Auftausalz gefรผllt. Weitere 2.250 t lagern in einer angemieteten Halle, so dass mรถgliche Lieferengpรคsse ausgeglichen werden kรถnnen. Das dรผrfte die verbleibende Winterperiode abdecken. Die Streugerรคte arbeiten nach dem Feuchtsalzprinzip, da sich mit dieser Technologie das Salz wirkungsvoll einsetzen lรคsst und die Verwehungsverluste geringgehalten werden. Auch im Blick auf den Umwelt- und Gewรคsserschutz werden die Streumittel werden effektiv eingesetzt.

Rรคum- und Streupflicht
Auch wenn die StraรŸenmeistereien im Winterdienst ihr mรถgliches leisten: Es besteht keine Pflicht, alle StraรŸen รผberall und jederzeit von Schnee zu rรคumen und bei Glรคtte zu streuen. Dies ist technisch weder mit einem vertretbaren Aufwand mรถglich noch leistbar. Aus der Verkehrssicherungspflicht hat die Rechtsprechung aber eine Streupflicht fรผr ,,besonders gefรคhrliche Stellen“ der StraรŸe entwickelt. Gemeint sind solche StraรŸenstellen, die wegen ihrer besonderen Anlage oder bestimmter Zustรคnde nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind. Die sich daraus ergebende Streupflicht besteht grundsรคtzlich erst nach Eintritt der Gefahrenlage.

Die rechtlichen Grundlagen zum Winterdienst sind im BundesfernstraรŸengesetz sowie im Sรคchsischen StraรŸengesetz zu finden. Darin heiรŸt es: „Die Trรคger der StraรŸenbaulast sollen nach besten Krรคften die StraรŸen von Schnee rรคumen und bei Schnee- und Eisglรคtte streuen“. Innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt der Winterdienst auf den Gehwegen und den รถffentlichen StraรŸen den Gemeinden.

Zankapfel Winterdienst
Ist die – zumindest fรผr Weihnachtszeit – ersehnte weiรŸe Pracht da, sorgt sie schnell bei Anwohnern und Rรคumdiensten auch fรผr รœberdruss. Hier die Liste der grรถรŸten ร„rgernisse:
– Anwohner schippen den Schnee vom Gehweg auf die StraรŸe – ist nicht zulรคssig!
– Schneepflug kommt und der Schnee landet wieder an seinem Ursprungsort – ist leider fast unvermeidbar, da der Schnee nicht abgefahren werden kann.
– StraรŸenschnee fliegt in voller Breite auf Fassaden und parkende Autos: Vermeidbar, da die Rรคumfahrzeuge im Schritttempo durch die Orte mรผssen. Unvermeidbar, wenn der Durchgangsverkehr auf Situation in Punkt 1 trifft.
– StraรŸe ist morgens nicht gerรคumt: Fรผr wichtige StraรŸen ist die Befahrbarkeit der StraรŸe zwischen 06.00 und 22.00 Uhr zu gewรคhrleisten. Das kann aber auch bedeuten, dass bei stetigem Schneefall nach kurzer Zeit die StraรŸe wieder weiรŸ ist, wรคhrend der Winterdienst seine Runde fortfรผhrt.
– StraรŸe ist weiรŸ: Es gibt keinen Anspruch auf eine schwarze StraรŸe im Winter. Befahrbarkeit bedeutet, dass auch mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Desgleichen kann stellenweise Reif- oder Eisglรคtte nicht ausgeschlossen werden.

Gelassenheit und gegenseitige Rรผcksichtnahme helfen. Sie kรถnnen zur Erhรถhung der Verkehrssicherheit beitragen, indem Sie:
– Ihr Fahrzeug mit Winterreifen und Schneeketten ausstatten,
– Ihr Fahrverhalten den Witterungsbedingungen anpassen,
– ausreichend Abstand von den Streufahrzeugen halten.
Denken Sie immer daran: Wir fahren fรผr Ihre Sicherheit! Ihre StraรŸenmeistereien im Landkreis Leipzig

Informationen zur Rรคumpflicht fรผr Private finden Sie bei der Stiftung Warentest unter https://www.test.de/Winterdienst-Wann-Mieter-und-Eigentuemer-Schnee-schippen-muessen-4780083-0/