Sachsen. Um pandemiebedingte Nachteile für Schülerinnen und Schüler auszugleichen und gleichzeitig Erleichterung zu schaffen, hat das Kultusministerium ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt.
„Den Schülerinnen und Schülern sollen trotz schwieriger Umstände kurz- und langfristig keine Nachteile entstehen. Die Gesundheit der Schüler und ihre berufliche Entwicklung stehen an erster Stelle. Niemand soll fürchten, seinen Schulabschluss später nicht anerkannt zu bekommen. Wir lassen die Schüler nicht im Stich„, so Kultusminister Christian Piwarz.
Das Maßnahmenbündel umfasst neue Vorgaben für den Unterricht, die Prüfungen und Bewertung von Schülerleistungen. So bekommen die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen deutlich mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitungen. Sie sollen in diesem Jahr vorrangig in den Prüfungsfächern unterrichtet werden. In anderen Fächern können dafür Abstriche gemacht werden. Auch in den Abschlussprüfungen steht den Prüflingen mehr Zeit zur Verfügung. Außerdem gibt es Wahlmöglichkeiten bei den Abiturprüfungsterminen. Die Option, die Bewertungsmaßstäbe für die Abiturprüfungen pandemiebedingt anzupassen, wird mit der Kultusministerkonferenz abgestimmt. Analog dazu wird die Anpassung des Bewertungsmaßstabs für die Prüfungen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses ebenso geprüft.
Wesentliche Maßnahmen im Überblick – eine Auswahl
Grund- und Förderschulen
Bei der Benotung sollten die Lehrkräfte ihre Ermessungsspielräume wohlwollend auslegen und im Zweifel zu Gunsten der Schüler anwenden. Die Kompetenztests in den Klassenstufe 3 entfallen.
Grundschüler erhalten die Halbjahresinformation am 10. Februar 2021. Förderschüler bekommen die Halbjahresinformation im Zeitraum vom 10. bis 15. Februar 2021 – in der Regel am 10. Februar 2021. Die Bildungsempfehlung in Klassenstufe 4 wird am 10. Februar 2021 erteilt.
Oberschulen, Abendoberschulen und Förderschulen (lernzielgleicher Unterricht)
Abwahl von Fächern
Realschüler der Klassenstufe 10 können sich sehr frühzeitig bis spätestens zum 26. Februar für ein naturwissenschaftliches Prüfungsfach entscheiden. Die Teilnahme am Unterricht in den nicht gewählten naturwissenschaftlichen Fächern ist dann nicht mehr verbindlich. Auch können die Realschüler bis zu zwei weitere Fächer abwählen, in denen keine mündliche Prüfung stattfinden soll. Der Unterricht auch in diesen Fächern ist dann nicht mehr verbindlich. Schüler, die den Hauptschul- oder qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben, können ebenso bis zu drei Fächer, in denen keine mündliche Prüfung stattfinden soll, abwählen.
Unterricht, weniger Themen in Prüfungen, Nachteilsausgleich in der Bewertung
Ab 3. Mai konzentriert sich der Unterricht ausschließlich auf die schriftlichen und die gewählten mündlichen Prüfungsfächer. Für die Abschlussprüfungen stehen zwei Prüfungstermine zur Verfügung. Der Ersttermin ist der reguläre Termin. Eine Nichtteilnahme am Ersttermin ist nur aus wichtigem Grund möglich.
In Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2021 wurden den Schulen bereits zu Schuljahresbeginn Themen benannt, die nicht Schwerpunkt der zentralen schriftlichen Prüfungen sein werden.
Außerdem wird für alle schriftlichen Prüfungen eine Arbeitszeitverlängerung von jeweils 15 Minuten gewährt.
Wiederholer
Schülerinnen und Schülern, die die Abschlussklasse dennoch freiwillig wiederholen wollen, soll dies gewährt werden. Die Wiederholung gilt in diesem Falle nicht als Wiederholung wegen Nichtversetzung und wird der Verweildauer an der Schule nicht angerechnet.
Allgemeinbildendes Gymnasium und berufliches Gymnasium
Weniger Themen in der Abiturprüfung
Den Schulen wurden bereits zu Schuljahresbeginn Themen benannt, die kein Schwerpunkt der zentralen schriftlichen Prüfungen sein werden.
Wahlmöglichkeit bei Prüfungsterminen
Die Teilnahme am Ersttermin ist freiwillig. Wer sich zum Ersttermin noch nicht in der Lage sieht, die Prüfung abzulegen, kann auf den Zweittermin ausweichen. Eine Teilnahme am Zweittermin ist dann jedoch Pflicht.
Korrekturen
Die Zweit- und auch Drittkorrekturen der Abiturprüfungen erfolgen an der jeweiligen Schule. Das soll eine faire Benotung sichern, wenn in Einzelfällen Prüfungsinhalte aufgrund des bisherigen Infektionsgeschehens an der Schule nicht ausreichend behandelt werden konnten.
Mehr Arbeitszeit für Prüflinge
Die Arbeitszeit wird in allen schriftlichen Abitur- und Ergänzungsprüfungen um eine pandemiebedingte Zusatzzeit von 30 Minuten erhöht.