Sachsen. Justizministerin Katja Meier ermรถglicht Gnadenerlasse anlรคsslich des Weihnachtsfestes 2020 in Sachsen.
Was nahezu alle anderen Bundeslรคnder bereits seit langem praktizieren, wird nun auch im Freistaat Sachsen erstmals mรถglich: Anlรคsslich des Weihnachtsfestes 2020 kann die vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen durch die sรคchsischen Staatsanwaltschaften beschlossen werden, teilte das Ministerium am Samstag mit. So kรถnnen nun Strafgefangene, die ihre Freiheits-, Jugend- oder Ersatzfreiheitsstrafe verbรผรen und deren Entlassungstermin in der Zeit vom 24. November 2020 bis zum 6. Januar 2020 liegt, schon am 23. November 2020 entlassen werden. Damit soll Gefangenen die Mรถglichkeit gegeben werden, diese besondere Zeit des Jahres in ihren Familien zu verbringen. Die Fรถrderung familiรคrer Bindungen ist eine essentielle Sรคule einer wirksamen Resozialisierung.
Justizministerin Katja Meier: „Strafe darf kein Selbstzweck sein. Die Weihnachtsamnestie ist ein Akt der Humanitรคt, gerade in Zeiten der Corona-Krise, die sich auch im Gefรคngnis durch umfangreiche Kontakt- und Besuchsbeschrรคnkungen auswirkt. In diesem fรผr die gesamte Gesellschaft so herausforderndem Jahr entlasten wir mit der Weihnachtsamnestie zudem auch die Justizvollzugsanstalten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Die Weihnachtsamnestie kann angeordnet werden, soweit eine vorzeitige Entlassung mรถglich und vertretbar ist. Die Anordnung knรผpft die Entlassungsmรถglichkeiten an strenge Voraussetzungen. So kommen etwa Strafgefangene, die besonders schwerwiegende Delikte begangen haben oder eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verbรผรen, nicht fรผr eine vorzeitige Entlassung in Betracht. Die Anordnung sieht auรerdem eine Prรผfung der Lebensumstรคnde vor, die die Strafgefangenen nach einer vorzeitigen Entlassung erwarten. Wenn Wohnumstรคnde, Sozialhilfen, รคrztliche Versorgung und anderes sichergestellt sind, kann eine vorzeitige Entlassung mรถglich sein