Trebsen. Durch einen Neufund eines Schwanes im Schlosspark Trebsen, bei dem die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, verlängern sich die Laufzeiten für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet.
Nachdem bei einem Bussard wie berichtet die Vogelgrippe nachgewiesen wurde, hat es einen weiteren Fall der Vogelgrippe in Trebsen gegeben. Damit verlängern sich die Laufzeiten für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet.
Das Lebensmittel- und Veterinäramt weist darauf hin, dass weder verendete noch lebende Wildvögel vom Fundort weggebracht werden dürfen und das das Amt zu informieren ist, wenn tote oder kranke Wasservögel, Watvögel oder Raubvögel gefunden werden.Die Aufstallungspflicht für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen gelte auch weiterhin.