Geringe Infektionszahlen in Sachsen – starker Arbeitsschutz helfe dabei

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Symbolbild/pixabay

Sachsens Betriebe sind nicht nur in wirtschaftlicher Sicht wieder stärker gefordert. In den vergangenen Wochen kamen mehr und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Corona-bedingten Home-office in die Büros zurück. In vielen Betrieben wurden Abstandsmarkierungen angebracht, Teams aufgeteilt und Trennscheiben eingezogen oder bei den Dienstplänen auch die Schulzeiten der Kinder berücksichtigt.

Arbeitsminister Martin Dulig: »Es ist sehr beeindruckend, mit wie viel Verantwortung, Fürsorge und Kreativität viele Arbeitgeber während der Corona-Pandemie für den Schutz ihres Personals sorgen. Ich bin mir sicher, dass auch die Beschäftigten das wertschätzen und hier mitziehen. Auch sie haben mit hohem Verantwortungsbewusstsein dazu beigetragen, dass Sachsen bislang so glimpflich durch die Pandemie gekommen ist.«

Die Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bieten eine umfassende Richtschnur für das präventive Handeln in den Betrieben. Damit können Arbeitgeber erkennen, wie sie ihre Beschäftigten vor einer Infektion schützen können. Während in vielen Branchen, zu Beginn der Pandemie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ins Home-office geschickt werden konnten, hatten es einige Bereiche sehr viel schwerer. Wer mit Menschen arbeitet, wer vor Ort gefordert ist, wer daran mitwirkt, die Krise zu bewältigen, war und ist oft vielen Belastungen ausgesetzt. Viele Beschäftigte müssen tagtäglich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sich regelmäßig testen lassen oder ihre Arbeitsweise komplett umstellen. Hier sind die Arbeitgeber sehr viel stärker gefordert, sich um den Schutz der Gesundheit, gerade auch der Beschäftigten mit Vorerkrankungen, zu kümmern. Arbeitsminister Martin Dulig: »Sorgen bereiten uns die Betriebe, in denen es sehr viel schwieriger ist, die Abstandsregel zu gewährleisten. Wir wollen in Sachsen verhindern, dass möglicherweise symptomlos infizierte Beschäftigte das Virus weitertragen.«

Deswegen wurden die Arbeitsschutzkontrollen in den Betrieben ausgeweitet. Die zuständige Vollzugsbehörde – die Landesdirektion Sachsen – wurde frühzeitig mit der Überwachung und Beratung insbesondere der Wirtschaftsbereiche beauftragt, in denen ein höheres Ansteckungsrisiko besteht. Bundesweit hatte sich gezeigt, dass in einigen Bereichen sogenannte Corona-Hotspots bestehen. Es gingen auch zahlreiche Beschwerden von Beschäftigten bei der Arbeitsschutzbehörde ein.

»Der Schutz vor Corona in den Betrieben ist am besten erreichbar, wenn dies gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern sichergestellt wird. Und das ist in den vergangenen Wochen in den überprüften Betrieben sehr gut gelungen,« informiert die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar »Ein Schlüssel zum Erfolg ist dabei auch die Beratung durch mein Haus, die einen wesentlichen Teil der Überprüfungen darstellt« so Kraushaar weiter. »Denn in einem Gespräch lassen sich notwendige Verbesserungen frühzeitig erkennen und Maßnahmen für eine Umsetzung erörtern.«

Nach vermehrten Besichtigungen kann als Zwischenbilanz festgestellt werden, dass die kontrollierten sächsischen Unternehmen ihre Verantwortung hinsichtlich arbeitsschutzrechtlicher und hygienischer Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten zum überwiegenden Teil wahrnehmen. Bei den Überprüfungen, welche die Landesdirektion Sachsen teilweise gemeinsam mit den Zoll- und Gesundheitsbehörden durchführte, konnten bisher keine gravierenden Missstände festgestellt werden. In einigen Unternehmen musste die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln oder die Einhaltung der Abstandsregeln eingefordert werden. Teilweise lag die Gefährdungsbeurteilung nicht vor oder es fehlten Pandemiepläne.

Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig dankte den Beschäftigten der Landesdirektion für ihren besonderen Einsatz in den vergangenen Wochen. »Sicherheit und Gesundheitsschutz haben bei der Arbeit generell eine hohe Bedeutung. Die vergangenen Monate zeigen, dass die Stärkung der Arbeitsschutzbehörde notwendig ist. Niemand will riskieren, dass eine Belegschaft in Quarantäne geschickt werden muss. Dabei spielt Prävention eine wesentliche Rolle. Unsere niedrigen Infektionszahlen sind das Ergebnis gemeinsamer Bemühungen. Hier wollen wir nicht nachlassen, um – trotz der Lockerungen und der bevorstehenden Reisezeit – eine zweite Welle zu verhindern.«

Die Arbeitsschutzverwaltung stellt die Informationen zum Arbeitsschutzstandard und Faktenblätter auf Ihrer Seite zur Verfügung:
https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/