Nerchau: Einigung im Zirkusstreit

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Foto: Sรถren Mรผller

Grimma/Nerchau. Seit knapp drei Monaten kampiert ein Zirkus in Nerchau, die Sache landete jetzt vor Gericht.

Am Amtsgericht wurde nun ein Antrag der Stadtverwaltung verhandelt. Demnach hat der Zirkus die besetzten รถffentlichen Flรคchen der Stadt am ehememaligen Bahnhof trotz mehrfacher Aufforderung nicht berรคumt. Die Stadt befรผrchtete die Vermรผllung der Flรคchen, Autowracks kรถnnten zurรผckgelassen werden. Die Entsorgung mรผsste im schlimmsten Falle der Steuerzahler dann tragen. Das galt es fรผr Oberbรผrgermeister Matthias Berger zu verhindern.

Der Fall landete nun beim Amtsgericht, dort schloss man einen gรผtlichen Vergleich auf Anraten des Gerichts: „In diesem Vergleich verpflichten sich die Verantwortlichen des Zirkus, bis zum Donnerstag, dem 26.01.2017, 15.00 Uhr, das im Streit stehende Grundstรผck in Grimma OT Nerchau zu rรคumen und die Nutzung kรผnftig zu unterlassen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungspflicht haben sich die Verantwortlichen des Zirkus zu einer Zahlung von 3.000,00 โ‚ฌ verpflichtet. In dem Vergleich wurde jedoch der Stadt vorbehalten, eine Rรคumung auch selbst vornehmen zu dรผrfen. Zuvor hatte die Richterin den Verantwortlichen des Zirkus klargemacht, dass sie in dem Rechtsstreit die schlechteren Karten hรคtten. Sie haben sich daher auch zur รœbernahme von zwei Dritteln der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet. Als Zeichen des guten Willens รผbernimmt die Stadt Grimma ein Drittel der Kosten des Rechtsstreits.“ So Pressesprecher des Amtsgerichts Malte Fischer.