Grimma. Anfang Mai 2020 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den 18-jรคhrigen Heranwachsenden wegen des Verdachts der gefรคhrlichen Kรถrperverletzung erhoben.
Ihm wird vorgeworfen, einen 29-jรคhrigen Geschรคdigten in den frรผhen Nachmittagsstunden des 08.12.2019 an der Alberthalle im Stadtwald Grimma mit einem Messer verletzt zu haben. Das Opfer erlitt eine Stich- und eine Schnittverletzung sowie einige Abwehrverletzungen und musste operativ im Krankenhaus versorgt werden. „Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift davon aus, dass es zwischen den Beteiligten zum Streit รผber die jeweils gefรผhrten Beziehungen zu der zunรคchst ebenso verfolgten 15-Jรคhrigen kam.„, erklรคrte Staatsanwรคltin Vanessa Fink.
Der 18-jรคhrige Angeschuldigte befand sich in dieser Sache bis Ende Januar 2020 in Untersuchungshaft. Nach einer umfassenden und gestรคndigen Aussage des 18-Jรคhrigen sah die Staatsanwaltschaft Leipzig keinen dringenden Tatverdacht mehr wegen eines versuchten Tรถtungsdelikts. Auf entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft hin hob der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leipzig den Haftbefehl auf. Auch nach Abschluss der Ermittlungen war kein hinreichender Tatverdacht mehr wegen eines versuchten Tรถtungsdelikts anzunehmen. Die Ermittlungen gegen die 15-jรคhrige Beschuldigte wurden โ ebenfalls Anfang Mai 2020 โ eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war davon auszugehen, dass sich diese nicht an den Verletzungshandlungen beteiligt hat. Die Anklageschrift wurde dem Angeschuldigten inzwischen zugestellt. Nun muss das Amtsgericht Grimma รผber die Erรถffnung des Hauptverfahrens entscheiden.