Messerstiche im Grimmaer Stadtwald: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Anfang Mai 2020 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den 18-jährigen Heranwachsenden wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Ihm wird vorgeworfen, einen 29-jährigen Geschädigten in den frühen Nachmittagsstunden des 08.12.2019 an der Alberthalle im Stadtwald Grimma mit einem Messer verletzt zu haben. Das Opfer erlitt eine Stich- und eine Schnittverletzung sowie einige Abwehrverletzungen und musste operativ im Krankenhaus versorgt werden. „Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift davon aus, dass es zwischen den Beteiligten zum Streit über die jeweils geführten Beziehungen zu der zunächst ebenso verfolgten 15-Jährigen kam.„, erklärte Staatsanwältin Vanessa Fink.

Der 18-jährige Angeschuldigte befand sich in dieser Sache bis Ende Januar 2020 in Untersuchungshaft. Nach einer umfassenden und geständigen Aussage des 18-Jährigen sah die Staatsanwaltschaft Leipzig keinen dringenden Tatverdacht mehr wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Auf entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft hin hob der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leipzig den Haftbefehl auf. Auch nach Abschluss der Ermittlungen war kein hinreichender Tatverdacht mehr wegen eines versuchten Tötungsdelikts anzunehmen. Die Ermittlungen gegen die 15-jährige Beschuldigte wurden – ebenfalls Anfang Mai 2020 – eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war davon auszugehen, dass sich diese nicht an den Verletzungshandlungen beteiligt hat. Die Anklageschrift wurde dem Angeschuldigten inzwischen zugestellt. Nun muss das Amtsgericht Grimma über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.