Grimma erlässt Sondernutzungsgebühren für das erste Halbjahr 2020

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Grimma von oben
Archivbild/Sören Müller

Grimma. Durch die Corona-Krise und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind auch enorme wirtschaftliche Herausforderungen für die Gewerbetreibenden der Stadt Grimma entstanden.

Um diese Belastungen ein Stück weit zu minimieren hat die Stadtverwaltung Grimma beschlossen, auf die von allen Gewerbetreibenden im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020 bereits gezahlten Sondernutzungsgebühren für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Wege und Plätze (Verkehrsflächen) zu verzichten. Die dabei veranschlagten Verwaltungsgebühren werden ebenfalls einmalig erstattet, teilte die Stadtverwaltung mit.

Die entrichteten Gebühren werden durch die Stadt Grimma formlos ohne gesonderten Antrag zurück überwiesen. „Uns ist bewusst, dass diese relativ kleinen Beträge, die wir jetzt nicht erheben bzw. erstatten, nicht über die Existenz unserer Händler entscheiden werden. Es ging uns jedoch darum, unsere Händler moralisch zu unterstützen und von sinnloser Bürokratie in der jetzigen schwierigen Phase zu entlasten„, so Oberbürgermeister Matthias Berger.

Für neue Sondernutzungen über den 30.06.2020 hinaus müssen jedoch, wie bisher bekannt, entsprechende Sondernutzungsanträge gestellt werden und die anfallenden Kosten durch die Gewerbetreibenden entrichtet werden.