Schutz von Nutztieren vor Wölfen im Landkreis Leipzig

0
978
Gerissenes Schaf 20.01.2019 Foto: Sven Möhring

Lossatal. Am Sonntag, 20.01.2019 wurde in einem Ortsteil der Gemeinde Lossatal ein gerissenes Schaf aufgefunden, ein weiteres wurde verletzt. Als Verursacher kann der Wolf nicht ausgeschlossen werden, teilte das Landratsamt mit.

Die restliche Herde, welche im Zuge des Übergriffs aus der ordnungsgemäß gesicherten Koppel ausgebrochen war, konnte durch den Tierhalter wieder eingefangen werden.Der Vorfall ereignete sich im unmittelbarem Einzugsbereich des bekannten Dahlener Wolfsrudels und wurde durch die Nutztierrissgutachter des Landkreises Leipzig aufgenommen.

Um die Tierhalter zu unterstützen, werden durch Wölfe hervorgerufene Schäden an Nutztieren im Freistaat Sachsen finanziell ausgeglichen. Auch sogenannte indirekte Kosten, die im Zusammenhang mit Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere entstehen, wie Tierarztkosten oder die Kosten für die Suche nach vermissten Tieren, können ab sofort zu einhundert Prozent ausgeglichen werden. Bislang war auch für diese Kosten nur ein Ausgleich von 80 Prozent möglich. Grundlage hierfür ist die Nutztierrissbegutachtung, welche durch einen amtlich beauftragten Nutztierrissgutachter durchgeführt wird. Diese ist für Tierhalter kostenfrei. Zuständig hierfür ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises (Tel.: 03437 984-1901). Die Meldung des Schadens muss durch den Tierhalter zeitnah innerhalb von 24 Stunden an das Landratsamt erfolgen. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes, an Wochenenden oder Feiertagen, kann der Kontakt zu den Rissgutachtern auch über die Rettungsleitstelle Leipzig hergestellt werden.

Schadensausgleich wird bereits an Tierhalter gezahlt, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, die zumutbaren Vorkehrungen zum Mindestschutz für die Nutztiere getroffen und die allgemeinen Grundsätze zur Hütesicherheit eingehalten wurden. Für Schaf- und Ziegenhaltung bedeutet dies: mind. 90 cm hohe, stromführende Elektrozäune (Euronetze oder 5 -Litzenzäune, mind. 2000 Volt) oder mind. 120 cm hohe, feste Koppeln aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material, mit festem Bodenabschluss (Spanndraht), die aufgrund ihrer Bauart ein Durchschlüpfen von Wölfen verhindern.

Aufgrund der Seltenheit von Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde in Sachsen, gibt es für diese Nutztierarten derzeit keinen definierten Mindestschutz. Die Zahlung von Schadensaus-gleich ist also nicht an die Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen gebunden. Beim Bau von Weidezäunen sollte allerdings die gute fachliche Praxis in der Weidetierhaltung Beachtung finden. Möchten Rinder- oder Pferdehalter ihre Koppel sicherer gestalten, ist ein stromführender Litzenzaun, bestehend aus 5 Litzen (Litzenhöhe: 20, 40, 60, 90, 120 cm), empfehlenswert.