Grimma. Mit dem Jahreswechsel ergeben sich auch einige Änderungen wie z.B in Sachen Hundesteuer. Die Stadtverwaltung informiert entsprechend:
Überprüfung der Grundsteueranmeldung für die Grundsteuer B auf der Grundlage eine  Ersatzbemessung für das Jahr 2019
Bei Wohngebäuden, für die durch das Finanzamt Grimma kein Einheitswert festgestellt worden ist, bemisst sich der Grundsteuerjahresbetrag für die Grundsteuer B in Form einer Ersatzbemessung nach der Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes. Die Grundsteuer wird dabei nach §§ 42 und 44 Grundsteuergesetz (GrStG) ermittelt und festgesetzt. Für die Ermittlung der Grundsteuer haben der Eigentümer oder der Verwalter des Objektes eine Grundsteueranmeldung bei der Stadt Grimma vorzulegen. Haben sich seit der letzten Überprüfung Veränderungen (z.B. Modernisierungen, Veränderung der Wohn- o. Nutzfläche, Schaffung von Stellplätzen etc.) ergeben, so ist durch die Steuerpflichtigen eine neue Grundsteueranmeldung auszufüllen und bei der Stadt Grimma einzureichen. Die Formulare sind im Steueramt der Stadt Grimma (Außenstelle Nerchau, Nerchauer Hauptstr.18) erhältlich. Die Bauarbeiten müssen dabei bis zum 31.12.2018 abgeschlossen worden sein. Sollten seit der letzten Grundsteueranmeldung keine Veränderungen am Wohnobjekt erfolgt sein, so ist keine neue Grundsteueranmeldung erforderlich.
Gewerbesteuer: Für die Gewerbesteuer haben die Steuerpflichtigen die Vorauszahlungsbescheide für das Jahr 2019 bereits erhalten oder sie erhalten sie in den nächsten Tagen.
Hundesteuer: Für das Jahr 2019 werden neue Jahresbescheide für die Hundesteuer versendet. Die im Jahr 2016-2018 ausgegebenen Hundemarken (rund-grün) verlieren somit ihre Gültigkeit. Die Ausgabe der neuen Hundemarken erfolgt mit Versand der Hundesteuerbescheide.
Zweitwohnungssteuer: Es gilt grundsätzlich der letzte zugestellte Bescheid, den der Abgabepflichtige vorliegen hat. Sie werden darauf hingewiesen, dass Änderungen bezüglich der Mindestausstattung der Zweitwohnung oder des Bungalows innerhalb von 4 Wochen dem Steueramt der Stadt Grimma schriftlich anzuzeigen sind. Bei Fragen können Sie sich gern an das Steueramt der Stadt Grimma, Telefon: 03437/ 9858-146/ 311 wenden.
Vergnügungssteuer: Die Aufsteller bzw. Betreiber von Spielautomaten werden darauf hingewiesen, den Auf- und Abbau bzw. Austausch von Spielautomaten und Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit innerhalb 14 Tagen dem Steueramt mitzuteilen. Die Meldung über die Einspielergebnisse hat quartalsweise zu erfolgen. Dabei sind die Zählausdrucke mit einzureichen. Diese erhält man nach der Prüfung zurück.
Für Rückfragen steht das Steueramt der Stadt Grimma in Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18, oder telefonisch unter der Rufnummer  Telefone: 03437/ 9858311 gern zur Verfügung.