Grimma. โEin guter Nachbar ist besser als der Bruder in der Ferneโ, sagt der Volksmund. Wo aber Menschen miteinander leben, gibt es Konflikte und auch Nachbarn sind manchmal verschiedener Meinung. Schnell kann es wegen der Pflanzung an der Grundstรผcksgrenze, dem baufรคlligen Zaun oder der Instandsetzung einer Grenzbebauung zum Streit kommen. Das Sรคchsische Nachbarrechtsgesetz enthรคlt fรผr die typischen Konfliktsituationen klare Lรถsungen. Um ein friedliches Miteinander der Nachbarn zu erhalten, ist es hilfreich, wenn beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen. Informationen bietet ein kleines Heftchen des Sรคchsischen Justiz-Ministeriums. Die Broschรผre Nachbarrecht in Sachsen ist ab sofort wieder erhรคltlich. Interessierte kรถnnen sich die Regelempfehlungen im Bรผro fรผr Presse- und รffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung am Markt 17 im Zimmer 1.03 kostenfrei abholen. Den kundigen Rechtsrat im Einzelfall bei ernsten Meinungsverschiedenheiten kann die Broschรผre selbstverstรคndlich nicht ersetzen. Bei einer Beratung zu auรergerichtlichen Streitschlichtungen unterstรผtzt die Schiedsstelle in Grimma. Die Sprechstunden bieten die ehrenamtlichen Schlichter Dirk Langner und die stellvertretende Friedensrichterin Eva โ Luise Mรผller jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat jeweils von 16.00 bis 18.00 Uhr im Markt 15 an. Eine Terminreservierung ist unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 250 mรถglich. Eine auรergerichtliche Einigung ist immer noch der beste Weg.
Quelle: PM Stadt Grimma