Grimma/Borna. Elf Tage nachdem eine Bwohnerin des Roten Ochsen mit einem Tuberkuloseverdacht durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert wurde hat sich der Landkreis endgültig positioniert und das Ganze als Gerücht zurückgewiesen.
Konkret bezieht die Pressesprecherin heute folgendermaßen Stellung: „Entgegen den kursierenden Gerüchten gibt es aktuell keinen Hinweis auf eine Tuberkulosegefahr in der Grimmaer Gemeinschaftsunterkunft Roter Ochse. Da ärztliche Diagnosen der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, darf der Landkreis keine Aussagen zu einer Krankheit machen, die einer Person zugeordnet werden können. Wir möchten daher um Verständnis bitten, dass der Landkreis in solchen Fällen nur sehr allgemein informieren kann. Wenn es eine Gesundheitsgefahr in der Gemeinschaftsunterkunft oder anderen Einrichtung gibt, muss und wird das Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen einleiten.“ Am 28.12. 2015, also elf Tage vorher schrieb die selbe Pressesprecherin folgende Zeilen: „Die betreffende Person wird aktuell fachmedizinisch behandelt. Der Verdacht auf eine Tuberkulose-Erkrankung hat sich bislang nicht erhärtet. Aus Datenschutzgründen dürfen wir weder eine Diagnose noch medizinische Details zum konkreten Fall herausgeben.“
Was war zwischen den Tagen geschehen? Wie wir erfuhren scheint man seitens der Behörde es für sinnvoll zu betrachten weder zu bestätigen, noch zu dementieren. Auch für Personen mit möglichen berechtigten Interessen wurde keinerlei Auskunft, auch nicht von der diensthabenden Amtsärztin erteilt. War es mehr als nur ein „Gerücht“? Wie allgemein informierend will man in Zukunft vorgehen? Wie sollen Angaben einer nicht namentlich bekannten oder abgebildeten Bewohnerin einer bestimmten Person zugeordnet werden können? Konnte die Bewohnerin das Krankenhaus mittlerweile verlassen? Alles Fragen die vorerst unbeantwortet bleiben werden. Allerdings sind uns derzeit keine Maßnahmen bekannt welches das Gesundheitsamt ergriffen hätte, sodass sich aktuell zumindest die mögliche Gefahr einer Tuberkulosansteckung nicht darstellt.