Grimma. Sonntag Abend, gegen halb Zehn, wurde die Feuerwehr nach Grimma Süd alarmiert.
Ein Anwohner hatte einen ungewöhnlichen Geruch im Haus wahrgenommen und handelte richtig. Die Grimmaer Einsatzkräfte prüften unter Atemschutz und mit einem Messspürgerät das komplette Gebäude ab aber konnten die Vermutung des Anwohners nicht bestätigen. Dennoch war der Einsatz nicht sinnlos, schon gar nicht weil es in den letzten Wochen, z.B. in Seelingstädt, zu einem Todesfall eben wegen genau solcher Dinge kam. Was tun bei Gasgeruch / Gasaustritt?
Immer wieder berichten die Medien von Gasexplosionen, bei denen Menschen zu Schaden kommen bzw. getötet werden. Teilweise entstehen erhebliche Sachschäden, oft ist ein Totalverlust des Gebäudes die Folge. Unachtsamkeit, vorsätzliche Manipulation oder Suizid-Absichten sind oft Gründe für eine Gasexplosion. Doch wie soll man sich verhalten, wenn es nach Gas riecht?
Wie erkennt man eine Leckage?
Erdgas ist ein ungiftiges, brennbares, farb- und in der Regel geruchloses Gas mit einer Zündtemperatur von rund 600 °C. Es ist leichter als Luft. Um den evtl. Austritt von Erdgas besser feststellen zu können, wird ein Duftstoff beigemischt, der stark an den Geruch fauler Eier erinnert. Mittlerweile gibt es auch für den Privathaushalt Gaswarngeräte (ähnlich einem Rauchmelder), welche ab einer gewissen Gaskonzentration Alarm auslösen.Wenn man vom Gasaustritt bzw. Gasleck spricht bringen das die meisten Menschen mit einer darauf folgenden Explosion in Verbindung. Das ist jedoch der schlimmste Fall der Eintreten kann.Ein paar wichtige Hinweise können helfen, dieses Risiko zu mindern:
Falls gefahrlos möglich, Absperrhahn an der Zuleitung schließen. Der Absperrhahn darf nur durch Fachpersonal wieder geöffnet werden! Gebäude großflächig belüften. Dies macht Sinn, da Erdgas leichter ist als Luft und sich somit verflüchtigt. Warnen Sie Mitbewohner. Nicht klingeln oder anrufen, da jeder Funke bereits zu einer Explosion führen kann. Schalten Sie das Licht weder EIN noch AUS (evtl. Funkenbildung). Kein offenes Feuer (Kerzen, Zigaretten etc.) Verlassen Sie das Gebäude und warnen evtl. Nachbarn oder Passanten. Verständigen Sie über Notruf 112 die Feuerwehr. Die Rettungsleitstelle wird dann auch die Bereitschaft des Energieversorgers verständigen. Ausströmendes, brennendes Gas nicht zwangsläufig löschen, wenn die Gaszufuhr nicht unterbrochen werden kann! Brennendes Gas ist kontrollierter Gasaustritt, es kann keine Explosionsfähige Atmosphäre entstehen, wenn das Gas mit Flamme verbrennt.
Was kann die Feuerwehr tun?
Zunächst einmal werden mit einem speziellen Messgerät Messungen vorgenommen um festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Gasaustritt handelt, und falls ja, in welcher Konzentration das Gasgemisch vorliegt. Die Höhe der gemessenen Gaskonzentration hat erhebliche Auswirkung auf die weitere Vorgehensweise, da Erdgas in einer Konzentration zwischen 4,5 – 13,5 Vol./% explosionsfähig ist. Zur Absicherung wird ein 3-facher Löschangriff (Wasser, Schaum und Pulver) aufgebaut. Die weiteren Maßnahmen werden mit den Mitarbeitern des Energieversorgers koordiniert.
Falls die gemessene Gaskonzentration einen kritischen Wert überschritten hat, wird das betroffene Gebäude auch nicht mehr von Einsatzkräften betreten und sofort mit der Evakuierung der umliegenden Gebäude begonnen.
In Grimma war das Ganze zum Glück nicht der Fall, dennoch gilt die Devise: „Lieber einmal mehr anrufen als einmal zu wenig“.