Grimma. Wie bereits von uns berichtet, wurde am 21. Mai 2015 durch einen Zeugen (43) ein kleinerer Gegenstand (ca. 20 x 5 cm) entdeckt, welcher in einem auf dem Gehweg stehenden Pflanzkübel steckte und den Eindruck eines Sprengkörpers erweckte. Da dieser Eindruck nicht trog, kamen zur Gefahrenbeseitigung und Sicherstellung Experten des Landeskriminalamtes Sachsen zum Einsatz. Im Zuge der nachfolgenden Ermittlungen gelang es, Hinweise auf einen Grimmaer zu erlangen und zu verdichten, so dass am 1. Juli eine Wohnungsdurchsuchung stattfinden konnte. Wohl nicht zuletzt aufgrund der vorgefundenen Beweislast zeigte sich der 27-Jährige geständig. Er benannte auch ein „klares“ Motiv: Langeweile. Diese dürfte nunmehr verfliegen, denn er muss sich wegen des Versuches der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion strafrechtlich verantworten. In diesem Zusammenhang wird auch noch geprüft, welche tatsächliche Sprengkraft dem in Heimarbeit und aus regulärem Silvesterfeuerwerk hergestellten Sprengkörper innewohnte.