Sachsen. Die anhaltend niedrigen Temperaturen verleiten vielerorts zu winterlichen Freizeitaktivitäten. Doch was harmlos aussieht, kann schnell lebensgefährlich werden. Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV) warnt eindringlich davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Auch das Rodeln auf Deichen und Staudämmen ist strikt verboten.
Der Grund: Die Eisdecken sind nicht tragfähig. Durch die aktive Bewirtschaftung von Talsperren schwanken die Wasserstände häufig. Unter der Eisoberfläche entstehen dadurch Hohlräume und Spannungen, die jederzeit zum plötzlichen Einbruch des Eises führen können. „Bei Betreten besteht Lebensgefahr“, betont die LTV.
Besonders kritisch sind Bereiche an Staumauern. Viele dieser Bauwerke sind mit sogenannten Eisfreihaltungsanlagen ausgestattet. Aufsteigende Luftblasen verhindern hier gezielt die Bildung einer geschlossenen Eisdecke, um Schäden an den Absperrbauwerken zu vermeiden. Auch Flüsse sind durch ihre ständige Bewegung meist nicht vollständig zugefroren. Das oft verlockende Randeis an den Ufern kann leicht abbrechen, da sich auch dort durch wechselnde Wasserstände gefährliche Hohlräume bilden.
Eine besondere Anziehungskraft haben zugefrorene Gewässer auf Kinder. „Deshalb sollten Eltern ihren Kindern die Gefahren beim Betreten von Eisflächen immer wieder vermitteln und durch eigenes, richtiges Verhalten Vorbild sein“, sagt Eckehard Bielitz, Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung Sachsen.
Neben den Eisflächen rät die Behörde auch von winterlichem Rodelspaß auf Deichen, Staudämmen und Böschungen ab. Was wie ein idealer Hang wirkt, erfüllt eine wichtige Schutzfunktion. Deiche sind Hochwasserschutzanlagen, die Menschen und Sachwerte vor Überschwemmungen bewahren. Ihre Stabilität hängt maßgeblich von einer intakten Grasnarbe ab. „Durch das Betreten und Befahren – aber eben auch durch Rodeln – wird diese Grasnarbe beschädigt oder zerstört und das ist für die Funktionssicherheit des Deiches gefährlich“, erklärt Bielitz.
Ein weiterer Appell richtet sich an Kommunen und Bürger: Schnee darf nicht in Flüssen entsorgt werden. Gelangt er ins Wasser, kann er vereisen und sich an Engstellen wie Wehren oder Brücken festsetzen. Die Folge sind gefährliche Abflusshindernisse, die den Querschnitt der Flüsse verengen und einen Wasserstau verursachen können.
Auch Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen stehen in der Pflicht. Sie müssen ihre Einrichtungen selbst bei Frost funktionstüchtig halten. Frieren bewegliche Wehrverschlüsse oder Steuer- und Regeleinrichtungen fest, können auch sie den Abfluss behindern und Hochwasser begünstigen.
Um über die Risiken von Eis auf Gewässern aufzuklären, hat die Landestalsperrenverwaltung eine Informationsbroschüre erstellt. Sie enthält Hinweise für Bürger sowie Empfehlungen für Städte und Gemeinden zum Umgang mit Eis- und Hochwassergefahren. Die Broschüre steht als PDF zum Download bereit unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/15352










