Sachsen. Die Freien Wähler setzen sich den eigenen Angaben nach für eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für Lastenräder ein.
Angesichts des wachsenden Trends zur Nutzung von Lastenrädern als umweltfreundliches Transportmittel im städtischen Raum sehen die Freien Wähler damit die Notwendigkeit, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.
Thomas Weidinger, Landesvorsitzender der sächsischen FREIEN WÄHLER, sagt dazu: „Lastenräder können teilweise mehr als 250 Kilogramm wiegen und bringen in Kombination mit der Geschwindigkeit große Kräfte auf die Straße. Die damit verbundenen Gefahren und potentiellen Personenschäden sind aber nicht abgesichert. Mofas mit 25 Stundenkilometern benötigen eine Haftpflichtversicherung, Lastenfahrräder bis 25 km/h jedoch nicht. Das ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.“
Für die Freien Wähler stehe fest, dass die stärkere Nutzung von Lastenrädern insbesondere in den Städten und auch im gewerblichen Bereich zu mehr Problemen im Straßenverkehr führen werde. „Wir sehen hier Fußgänger und im besonderen Maße Kinder gefährdet. Durch die hohen Kräfte können Kleinkinder glatt überfahren werden. Unserer Wahrnehmung nach wird teilweise sehr aggressiv gefahren. Es ist nicht hinnehmbar, dass Fußgänger auf möglichen Folgeschäden bei Unfällen sitzen bleiben.“, so Weidinger weiter.
Nach den Vorstellungen der Freien Wähler müsse auch geregelt werden, wo im urbanen Raum solche Fahrzeuge abgestellt werden, ohne Fußgänger und Rollstuhlfahrer zu beeinträchtigen. „Durch die Größe von Lastenrädern blockieren sie durch das Parken entweder Fuß- oder Radwege. Die Ordnungsämter können diese Tatbestände aber nicht ahnden, weil die Lastenräder keine Kennzeichen haben.“, gibt Weidinger zu bedenken. Um eine höhere Akzeptanz für umweltfreundliche Verkehrsmittel zu erreichen, müsse diese
Regelungslücke geschlossen werden. „Wir dürfen die Risiken, die von Lastenfahrrädern
ausgehen, nicht außer Acht lassen. Der Verantwortung im Straßenverkehr muss durch eine Haftpflichtversicherung für alle Lastenräder Rechnung getragen werden.“, so Weidinger abschließend.