Dresden/Leipzig/Chemnitz. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) hat für vier sächsische ÖPNV-Maßnahmen umfangreiche Finanzhilfen bewilligt.
Insgesamt stehen Bundes- und Landesmittel von 35,6 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen für den ÖPNV in Chemnitz, Leipzig und Dresden zur Verfügung. Die insgesamt vier Finanzierungsanträge für die Bundesfinanzhilfen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) konnten im Oktober 2023 zur Programmaufnahme beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingereicht werden. Für alle vier Anträge hat das BMDV die Mittel wie beantragt berücksichtigt. Der Freistaat Sachsen trägt zusätzlich einen Kofinanzierungsanteil.
Verkehrsminister Martin Dulig: „Mit diesen Mitteln wird der ÖPNV gestärkt und substanziell verbessert. Ich freue mich, dass die Straßenbahnnetze in Chemnitz, Leipzig und Dresden erneuert und ausgebaut werden. Die Straßenbahnen sind uns wichtig und sollen daher für die Zukunft gestärkt werden.“
Die Chemnitzer Verkehrs-AG erhält für die Grunderneuerung der Straßenbahntrasse Schönau rund 11,8 Mio. Euro (davon rund 7,9 Millionen Euro Bundesmittel und rund 3,9 Mio. Euro Landesmittel). Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG erhält für den Ausbau der Linie 3 Großenhainer Straße bis einschließlich Überquerung Hansastraße rund 6,1 Millionen Euro (davon rund 5,4 Mio. Euro Bundesmittel und rund 666.000 Euro Landesmittel). Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) erhält für die Teilmaßnahme »Pilotcluster Linie 4/Nord« im Rahmen der Maßnahme „Basismodul Hauptachsen“ rund 9 Millionen Euro (davon rund 7 Mio. Euro Bundesmittel und rund 2 Mio. Euro Landesmittel).
Für weitere zwei Teilmaßnahmen im Rahmen der „Grunderneuerung Stadtbahnlinien“ erhält die LVB für die Wiedebachstraße rund 5,6 Millionen Euro (davon rund 3,7 Mio. Euro Bundesmittel und rund 1,9 Mio. Euro Landesmittel) und für die Delitzscher Straße rund 3,1 Millionen Euro (davon rund 2,1 Mio. Euro Bundesmittel und rund eine Million Euro Landesmittel).
Hintergrund Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG): Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bietet der Bund den Ländern im Rahmen des GVFG die Möglichkeit, Großvorhaben der Infrastruktur des schienengebundenen ÖPNV anteilig mit Bundesfinanzhilfen zu finanzieren. Mit dem rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des GVFG wurden diese Möglichkeiten noch wesentlich verbessert. Es wurde eine Vielzahl neuer Fördertatbestände zur Verbesserung des schienengebundenen ÖPNV geschaffen. Zusätzlich wurde der Betrag der zur Verfügung gestellten Bundesfinanzhilfen stark erhöht, die Mindestvorhabengröße abgesenkt und die Fördersätze für die einzelnen Fördertatbestände erhöht. Dadurch sind die Länder und Kommunen in die Lage versetzt worden, den ÖPNV noch umfassender zu verbessern und attraktiv zu gestalten. (Quelle: https://bmdv.bund.de/)