Grimmaer Winterdienst an lokale Unternehmen vergeben

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Winterdienst
Foto: Sรถren Mรผller

Grimma. Sobald der erste Schnee fรคllt, stellt sich die Frage, wer wo fรผr den Winterdienst verantwortlich ist. Denn auch Anlieger haben Pflichten.

Der Verwaltungsausschuss beschloss die Vergabe einer Leistung: Winterdienst 2023/2024 auf kommunalen StraรŸen in Grimma und den dazugehรถrigen Ortsteilen an die Firmen Fuhrbetrieb Harry Lehne aus Grimma, Wilhelm & Co StraรŸen- und Wegebau GmbH aus Mutzschen, Reinmut Jassmann aus Nimbschen, Dienstleistungs- und Handelsbetrieb Schicketanz GbR aus Fremdiswalde, Land-Service Pรถhsig, Agrarproduktion Leipnitz GmbH und Erdbau J. KieรŸlich aus Kleinbothen. Der Leistungsumfang wurde laut Stadt an sieben Firmen aus der Region, welche Winterdienstleistungen durchfรผhren kรถnnen, verschickt. Nach Prรผfung von sieben eingegangenen Angebotspreisen wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Vergabe an die benannten Firmen vorzunehmen. Im Haushaltsplan sind fรผr die Winterdienstsaison 312.000 Euro fรผr den Rรคumdienst eingeplant.

Was es zu beachten gilt
In der Grimmaer Rรคum- und Streupflichtsatzung heiรŸt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt es den StraรŸenanliegern, die Gehwege und รœberwege (einschlieรŸlich der Ortsdurchfahrten) fรผr FuรŸgรคnger vom Schnee zu rรคumen und bei Schnee- und Eisglรคtte zu bestreuen. Anlieger (Eigentรผmer) ist, wer mit seinem Grundstรผck an den zu reinigenden Gehweg, kombinierten Geh- und Radweg oder direkt an die Fahrbahn angrenzt. Abwesenheit entbindet nicht von der Rรคum- und Streupflicht!ย  Parkende Kraftfahrzeuge dรผrfen bei Schneefall den Rรคumdienst nicht behindern und sind auf den eigenen Grundstรผcken zu parken. Einlรคufe in Entwรคsserungsanlagen, Hydranten sowie die Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen sind stets von Schnee und Eis freizuhalten, um โ€žStauwasserโ€œ zu vermeiden. So hat es auch die Feuerwehr im Ernstfall leichter. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen (รถffentliche, kommunale StraรŸen) und รถffentlichen Plรคtzen wird vom kommunalen Bauhof und beauftragten Unternehmen durchgefรผhrt. Die Autobahn, Bundes-, Staats- und KreisstraรŸen liegen im Zustรคndigkeitsbereich der StraรŸenmeistereien Wurzen (nรถrdlich von Grimma) und GroรŸbothen (sรผdlich von Grimma).