Sachsen. Am 15. September 2023 wurde laut sächsischem Innenministerium eine Minderjährige gemeinsam mit ihrer Familie aus Mittelsachsen nach Albanien zu unrecht abgeschoben.
Hierzu Innenminister Armin Schuster: „Nachdem mich dieser Fall erreicht hat, habe ich in meinem Haus eine rechtliche Prüfung des Falles durchführen lassen. Die Prüfung ist noch nicht final abgeschlossen. Trotzdem stellte sich heraus, dass ein bei der Ausländerbehörde Mittelsachsen gestellter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgversprechend war. Deshalb hätte die Ausländerbehörde der Minderjährigen eine Verfahrensduldung erteilen müssen.“ Hierüber wäre Schuster zu Folge auch die Landesdirektion Sachsen zu informieren gewesen.
„Beides ist entgegen der bestehenden Vorgaben nicht erfolgt, so dass die Abschiebung trotz des vorliegenden Duldungsgrundes vollzogen wurde. Vor diesem Hintergrund haben wir gestern angewiesen, die Minderjährige mit ihrer Familie zurück nach Sachsen zu holen. Wir bedauern diesen Fehler und hoffen, dass sich die Familie schnell wieder hier einlebt und die jüngsten Ereignisse bald verarbeitet sind.“
Neben dem Auftrag zur Rückholung der Familie wurde demnach die Landesdirektion Sachsen durch das Innenministerium gebeten, den Fall mit den unteren Ausländerbehörden aufzuarbeiten und gemeinsam auszuwerten, um solche Fehler künftig zu vermeiden.