Grimma. Ab dem 1. Januar 2023 werden bis zu zwei Millionen Haushalte in Deutschland Anspruch auf das neue Wohngeld Plus haben. Derzeit werden die Wohngeldstellen auf die neuen Regularien und Berechnungsmodelle vorbereitet.
Auf Grund der umfangreichen Schulungen zum Wohngeld Plus bleibt die Wohngeldstelle am 15. Dezember sowie am 20. Dezember geschlossen.Die Wohngeldstelle der Stadt Grimma ist Anlaufstelle fรผr Bรผrgerinnen und Bรผrger, die in der Gemeinde Grimma wohnhaft sind. Fรผr Bรผrgerinnen und Bรผrger auรerhalb der Gemeinde ist das Landratsamt des Landkreises Leipzig zustรคndig.
Um Wohngeld zu erhalten, ist ein Antrag zu stellen. Die amtlichen Vordrucke sind auf der Webseite unter www.grimma.de, Stichwort Wohngeld, erhรคltlich. Um herauszufinden, ob man antragsberechtigt ist, aktualisierte das Bundesministerium fรผr Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Wohngeldrechner: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner2023. Wie auch bislang dient der Wohngeldrechner 2023 lediglich der Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur die zustรคndige Wohngeldbehรถrde geben.
Die Wohngeldstelle ist regulรคr montags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 beziehungsweise 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 12.00 beziehungsweise 13.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr im Stadthaus, Markt 17 geรถffnet. Telefonisch ist die Wohngeldstelle รผber die Durchwahlen 03437/ 98 58 790 beziehungsweise 03437/ 98 58 791 erreichbar. Weitere Informationen zum Wohngeld Plus sind unter www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus zu finden.