Grimma. Ab dem 1. Januar 2023 werden bis zu zwei Millionen Haushalte in Deutschland Anspruch auf das neue Wohngeld Plus haben. Derzeit werden die Wohngeldstellen auf die neuen Regularien und Berechnungsmodelle vorbereitet.
Auf Grund der umfangreichen Schulungen zum Wohngeld Plus bleibt die Wohngeldstelle am 15. Dezember sowie am 20. Dezember geschlossen.Die Wohngeldstelle der Stadt Grimma ist Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die in der Gemeinde Grimma wohnhaft sind. Für Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Gemeinde ist das Landratsamt des Landkreises Leipzig zuständig.
Um Wohngeld zu erhalten, ist ein Antrag zu stellen. Die amtlichen Vordrucke sind auf der Webseite unter www.grimma.de, Stichwort Wohngeld, erhältlich. Um herauszufinden, ob man antragsberechtigt ist, aktualisierte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Wohngeldrechner: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner2023. Wie auch bislang dient der Wohngeldrechner 2023 lediglich der Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben.
Die Wohngeldstelle ist regulär montags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 beziehungsweise 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 12.00 beziehungsweise 13.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr im Stadthaus, Markt 17 geöffnet. Telefonisch ist die Wohngeldstelle über die Durchwahlen 03437/ 98 58 790 beziehungsweise 03437/ 98 58 791 erreichbar. Weitere Informationen zum Wohngeld Plus sind unter www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus zu finden.