Sachsen, Bayern und Thüringen fordern gemeinsam Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht

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Sachsen/Bayern/Thüringen. Gesundheitsministerinnen Köpping und Werner und Gesundheitsminister Holetschek wenden sich parteiübergreifend an Bundesminister Lauterbach

Sachsen, Bayern und Thüringen haben den Bund aufgefordert, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht nicht zu verlängern. In einem gemeinsamen Brief auf Initiative Sachsens wandten sich Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping, Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek und Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner parteiübergreifend an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Darin dringen die drei Länder darauf, die Regelung zum 1. Januar 2023 auslaufen zu lassen.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping sagte: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist unter dem Einfluss der Delta-Variante mit hohen Erkrankungs-und Todeszahlen sowie schweren Verläufen und einer enormen Auslastung der Behandlungskapazitäten beschlossen worden. Heute haben sich mit der Omikron-Variante die Voraussetzungen geändert. Gerade mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch auf den enormen Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen und Gesundheitsämter lehne ich eine Verlängerung über Ende 2022 ab. Sie ist schlicht nicht zu rechtfertigen. Wir wollen, dass die Menschen in den Pflegeeinrichtungen bestmöglich versorgt werden. Und dazu brauchen wir jede Pflegekraft. Wir können auf niemanden verzichten. Darüber hinaus leiden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Diskussionen.“

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek betonte: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bringt uns mehr Schaden als Nutzen. Wir brauchen jede verfügbare Arbeitskraft in Medizin, Pflege und Eingliederungshilfe. Wir können es uns nicht erlauben, mit einer mittlerweile völlig überholten Maßnahme diesen Bereich weiter zu strapazieren, indem wir dringend benötigtes Fachpersonal aber auch Auszubildende in andere Berufe oder ins benachbarte Ausland verdrängen. Denn Fakt ist: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war immer nur als Vorläufer einer allgemeinen Impfpflicht gedacht. Da die allgemeine Corona-Impfpflicht aber politisch gescheitert ist, gibt es auch keine Rechtfertigung für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr. Wir sind es den Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich schuldig, sie in dieser Frage fair zu behandeln und nicht ohne jede Not einseitig zu belasten.“

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner sagte: „Die weitere Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird unter den derzeit geltenden Regelungen allein auf dem Rücken derer ausgetragen, die unser Gesundheitssystem in den vergangenen Jahren am Laufen gehalten haben. Bereits Anfang September habe ich mich daher persönlich mit einem Brief an den Bundesgesundheitsminister gewandt mit der Bitte, bundeseinheitlich Klarheit zur Zukunft der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu schaffen und eine Aufhebung dieser anzustreben. Eine Antwort steht leider bis heute aus. Es ist jedoch wichtig, dass wir in diesem Punkt schnellstmöglich zu einem guten Ergebnis für die Beschäftigten kommen. Anstatt an dem Konstrukt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festzuhalten, sollten wir dazu übergehen, Anreize für Auffrischungsimpfungen mit angepassten Impfstoffen für Alle zu schaffen.“