Landkreis Leipzig. Im Landkreis Leipzig gilt wegen anhaltender Trockenheit fĂĽr den EigentĂĽmer- und Anliegergebrauch ab sofort ein Wasserentnahmeverbot fĂĽr oberirdische Gewässer – zum Schutz von Pflanzen und Tieren.
Das Verbot bedeutet, dass kein Wasser zur Bewässerung mehr aus Seen, Flüssen und Gräben mittels Pumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis entnommen werden darf. Die Entnahmebeschränkung gilt ab sofort und bis zum 31. Oktober 2022 oder bis auf Widerruf für das gesamte Kreisgebiet.
Durch die Trockenheit der vergangenen Wochen liegen die Wasserstände im mittleren Niedrigwasserbereich und darunter. Einige Bäche sind bereits trocken und auch die Parthe führt bei Lindharth kein Wasser mehr. Die geringen Wasserstände sorgen einerseits für eine geringere Fließgeschwindigkeit. So kann sich das Wasser nicht mehr auf natürlichem Weg selbst reinigen, Schadstoffe können also nicht mehr ausreichend weggespült werden. Hinzu kommt, dass bei hoher Sonneneinstrahlung auch die  Wassertemperaturen steigen. Dadurch sinkt wiederum der Sauerstoffgehalt und Nährstoffe können sich schneller als üblich vermehren. Das hat beispielsweise zur Folge, dass sich Algen unnatürlich stark vermehren können.
Den eigenen Garten mit Wasser aus dem hauseigenen Brunnen zu bewässern oder das als Gemeingebrauch eingestufte Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibe zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich. Dennoch rät das Umweltamt zum sparsamen Umgang mit Wasser. Denn ein Ende der Trockenheit sei bisher nicht in Sicht.
Ein Wasser-Entnahmeverbot ist ein harter Einschnitt. Verstöße werden geahndet. Die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde führen dahingehend verstärkt Kontrollen an den Gewässern durch. Wer aus Flüssen, Bächen, Seen oder Teichen Wasser entnimmt, dem drohen hohe Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Die Allgemeinverfügung finden Sie im hier.