Landkreis Leipzig beschränkt ab sofort Wasserentnahmen

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Trockene Parthe bei Lindhardt. Foto: Umweltamt Landkreis Leipzig

Landkreis Leipzig. Im Landkreis Leipzig gilt wegen anhaltender Trockenheit für den Eigentümer- und Anliegergebrauch ab sofort ein Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer – zum Schutz von Pflanzen und Tieren.

Das Verbot bedeutet, dass kein Wasser zur Bewässerung mehr aus Seen, Flüssen und Gräben mittels Pumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis entnommen werden darf. Die Entnahmebeschränkung gilt ab sofort und bis zum 31. Oktober 2022 oder bis auf Widerruf für das gesamte Kreisgebiet.

Durch die Trockenheit der vergangenen Wochen liegen die Wasserstände im mittleren Niedrigwasserbereich und darunter. Einige Bäche sind bereits trocken und auch die Parthe fĂĽhrt bei Lindharth kein Wasser mehr. Die geringen Wasserstände sorgen einerseits fĂĽr eine geringere FlieĂźgeschwindigkeit. So kann sich das Wasser nicht mehr auf natĂĽrlichem Weg selbst reinigen, Schadstoffe können also nicht mehr ausreichend weggespĂĽlt werden. Hinzu kommt, dass bei hoher Sonneneinstrahlung auch die  Wassertemperaturen steigen. Dadurch sinkt wiederum der Sauerstoffgehalt und Nährstoffe können sich schneller als ĂĽblich vermehren. Das hat beispielsweise zur Folge, dass sich Algen unnatĂĽrlich stark vermehren können.

Den eigenen Garten mit Wasser aus dem hauseigenen Brunnen zu bewässern oder das als Gemeingebrauch eingestufte Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibe zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich. Dennoch rät das Umweltamt zum sparsamen Umgang mit Wasser. Denn ein Ende der Trockenheit sei bisher nicht in Sicht.

Ein Wasser-Entnahmeverbot ist ein harter Einschnitt. Verstöße werden geahndet. Die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde fĂĽhren dahingehend verstärkt Kontrollen an den Gewässern durch. Wer aus FlĂĽssen, Bächen, Seen oder Teichen Wasser entnimmt, dem drohen hohe Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Die AllgemeinverfĂĽgung finden Sie im hier.