Naunhof. Mit dem heutigen Tag haben die Arbeiten zur Gewässerunterhaltung an der Naunhofer Parthe begonnen.
Sie finden im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen statt und werden durch die Flussmeisterei Grimma umgesetzt. Beauftragte Baufirma ist die ORA GmbH aus Grimma.
Betroffen ist ein Abschnitt an der Naunhofer Parthenstraße. Bisher verläuft der Fluss hier entlang bebauter Grundstücke und ändert dabei zweimal kurz hintereinander seine Richtung. Mit dem Umverlegen wird eine Überschwemmungsmöglichkeit geschaffen, die der Natur ihren Lauf lässt und gleichzeitig die Gefahr größerer Schäden an den anliegenden Grundstücken verringert.
Zunächst werden entlang der Parthe linksseitig vorhandene Uferbefestigungen wie Steinverbaue und etwaige alte Faschinen (walzenförmige Reisigbündel zum Schutz vor Böschungsbrüchen) entnommen. Dadurch entstehen unregelmäßige Böschungen mit Flach- und Steilbereichen, die dem Gewässer eine sukzessive Strukturverbesserung durch die Eigendynamik ermöglichen. Aufgrund der Abflachung der Uferbereiche sowie der vorhandenen Strömungsverhältnisse der Parthe wird das Flussbett im Gestaltungsbereich verbessert und im Gewässerbett gehalten, sodass nachteilige Auswirkungen für angrenzende Grundstücke und Bebauungen zukünftig minimiert werden können.
Danach erfolgt eine Gestaltung des angrenzenden Geländes. Dieses soll unregelmäßig und ausschließlich durch Geländeabtrag erfolgen. Anschließend wird es gruppenweise mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt. Vom neu gestalteten Gewässerrand soll ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden. Die neue Fläche erhält eine einfache Raseneinsaat durch Ausbringen einer Wildkräutersamenmischung.
Das Umgestaltungsprojekt dient der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Ziel ist dabei, der Parthe im Betrachtungsbereich mehr Raum zu geben. Bei erhöhten Wasserständen sollen linksseitige Ausuferungen in den neu modellierten Bereichen ermöglicht werden. Dadurch wird das Abflussvermögen der Parthe, zum Beispiel bei plötzlichen Starkniederschlägen, entlastet. Insgesamt soll ein naturnaher Zustand entstehen, der zugleich den Anforderungen der EU-WRRL entspricht. Nach der Umgestaltung wird der Gewässerabschnitt der natürlichen Sukzession überlassen.