Grimma. Nach aktuell geltender sƤchsischer Corona-Schutzverordnung dürfen BƤder und Saunen unter bestimmten Voraussetzungen ƶffnen. Die Schwimmhalle in VorwerkstraĆe 30c ist wieder geƶffnet, teilte die Stadtverwaltung Grimma am Freitag mit.
Der Zugang ist demnach nur mit einem 2G+-Nachweis möglich. Das bedeutet, die Besucherin oder der Besucher muss vollständig gegen das Covid19-Virus geimpft oder davon genesen sein. Zusätzlich ist ein aktueller Testnachweis vorzulegen. Kann der Nachweis einer Auffrischungsimpfung vorgelegt werden, entfällt der Testnachweis. Ausnahmeregelungen sind in der angepassten Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung geregelt.
Beim Betreten der Schwimmhalle besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Generell gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. So ist zum Beispiel nur jede zweite Dusche in Betrieb. Die maximale Kapazität des Schwimmerbeckens ist mit 69 Badegästen gleichzeitig erreicht. Im Nichtschwimmerbecken dürfen sich 28 Personen zur gleichen Zeit aufhalten. Die Personenanzahl in der Sauna ist begrenzt.
Für die ƶffentliche Nutzung gelten dann die angepassten Ćffnungszeiten, montagsĀ 14.00Ā bis 16.00Ā Uhr, dienstagsĀ 14.00 bis 19.30 Uhr, donnerstags vonĀ 18.00 bis 21.30Ā Uhr, freitags vonĀ 14.00Ā bis 21.30 Uhr sowie sonnabends und sonntags vonĀ 10.00 bis 17.00 Uhr.Ā Auch die Frühschwimmzeit immer donnerstags ab 6.30 Uhr wird wieder angeboten.Ā Jeden Montagnachmittag, Mittwoch und Donnerstagnachmittag trainieren die Schwimm- und Wasserwachtvereine in der Halle. Kƶrperlich eingeschrƤnkte Besucher haben die Becken jeweils montags vonĀ 20.00Ā bis 21.30 UhrĀ und am SonntagmorgenĀ für sich.Ā Für Seniorinnen und Senioren gibt es Sonderƶffnungszeiten am Donnertag und am Sonntag. Die Sauna kann wieder genutzt werden. Am Montag und Mittwoch sind die Damen unter sich, dienstags ist die Sauna für die Herren vorbehalten. An allen anderen Tagen ist die Sauna gemischt.Ā Die Nutzungszeit für die Schwimmhalle endet 30 Minuten vor SchlieĆung der Einrichtung. Der Zutritt für Kinder unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.