Inzidenz über 1000: Ab Donnerstag Einschränkungen für Ungeimpfte im Landkreis Leipzig

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Foto: pixabay

Landkreis Leipzig. Seit Montag, den 22. November gilt die Sächsische Corona-Notfallverordnung, die am Freitagabend bekannt gegeben wurden ist. Diese sieht bei einer Inzidenz von 1000 eine Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte vor.

Laut Robert-Koch-Inzidenz lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Leipzig am Mittwoch bei 1067,0. Damit tritt bereits einen Tag später, also morgen Donnerstag (25.11.2021) die so genannte Hotspot-Regelung in Kraft, die eine Ausgangsbeschränkung für nicht geimpfte und nicht genesene Personen vorsieht.

Die Ausgangsbeschränkung gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Das Verlassen der Unterkunft ist in dieser Zeit nur aus den folgenden triftigen Gründen zulässig:

  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
  • die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
  • die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,
  • die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
  • Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
  • der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 16,
  • die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe,
    soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und
  • unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Wird der Schwellenwert von 1.000 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschritten, gilt die Ausgangsbeschränkung ab dem nächsten Tag nicht mehr.