Sachsen. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die neue Sรคchsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 21. Oktober 2021 in Kraft und gilt bis einschlieรlich 17. November 2021.
Die Vorwarn- und รberlastungsstufe sind auch weiterhin an die Bettenkapazitรคt und 7-Tage-Inzidenz-Hospitalisieru
Ausnahmeregelung fรผr Weihnachtsmรคrkte und Bergparaden
Weihnachtsmรคrkte, Bergparaden und รคhnliche landestypische Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern sollen in diesem Jahr wieder stattfinden kรถnnen. Die Gesundheitsรคmter kรถnnen in diesen Fรคllen bis zum Erreichen der Vorwarnstufe im Rahmen von genehmigten Hygienekonzepten Ausnahmen von der Kontakterfassung, der 3G-Regelung und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes zulassen.
Auch mit Erreichen der Vorwarn- oder รberlastungsstufe sind die Veranstaltungen weiterhin mรถglich. Sofern die Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche aufgeteilt wird, kann in den Flanierbereichen auf Kontakterfassung, 3G-Regelung und Maskenpflicht verzichtet werden.
In den Verweilbereichen entfallen die genannten drei Einschrรคnkungen, wenn sich nicht mehr als 1.000 Personen zur gleichen Zeit in dem Bereich aufhalten. Andernfalls sind Kontakte zu erfassen, die 3G-Regel anzuwenden und es gilt grundsรคtzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
รnderungen beim 2G-Optionsmodell
Entscheidet sich ein Veranstalter โ unabhรคngig davon, ob weniger oder mehr als 1.000 Besucher zeitgleich anwesend sind โ fรผr das 2G-Optionsmodell, entfรคllt mit der neuen Verordnung die bisherige Begrenzung auf 5.000 Besucher und die Pflicht zur Kontakterfassung. Es kรถnnen zudem ungeimpfte Personen teilnehmen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder fรผr die die STIKO aus medizinischen Grรผnden keine Impfempfehlung vorgelegt hat. Beide benรถtigen jedoch einen negativen Test fรผr den Zutritt und ggf. ein medizinisches Attest. Die neue Corona-Schutz-Verordnung wird im Laufe des morgigen Tages hier verรถffentlicht:
https://www.coronavirus.sachse