Grimma. Die Stadtverwaltung hat wichtige Infos zur Briefwahl herausgegeben.
Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, wird den wahlberechtigten Bürgern in Grimma bis spätestens 4. September 2021 per Post zugestellt.
Alle Personen, die bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, sollten sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Sie laufen sonst Gefahr, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte enthält einen Antrag für den Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahl
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos (schriftlich, per E-Mail oder persönlich) unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums sowie der aktuellen Anschrift können wahlberechtigte Bürger ab Montag, den 30. August, bis spätestens 23. September, 16.00 Uhr die Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden Ihnen dann zugesandt. Sie können in aller Ruhe zu Hause ausgefüllt und auf dem Postweg (entgeltfrei) an das Wahlbüro geschickt werden. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zudem kann bei persönlicher Beantragung der Briefwahl auch in der Briefwahlstelle in Grimma ab 30. August bis zum 24. September 18.00 Uhr sofort gewählt werden. Hierzu kommen Sie bitte mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder einem amtlichen Ausweisdokument in die Briefwahlstelle im historischen Rathaussaal, Markt 27.
Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 18.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung, Markt 16/17, sein müssen.
Der (barrierefreie) Eingang führt über den Markt. Aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen befindet sich der Ausgang auf der Rückseite des historischen Rathauses. Die allgemein geltenden Corona-Bestimmungen sind einzuhalten – bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder.
Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
Für die Bundestagswahl ist es auch möglich, die Zusendung der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Die Wählerinnen oder Wähler werden Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist bereit zu halten, um den Wahlbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer in das Online-Formular eintragen zu können. Ein telefonischer Antrag zur Übersendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Das Wahlamt weist darauf hin, den Antrag auf Briefwahl rechtzeitig zu stellen, so dass genügend Zeit für die Zusendung der Wahlunterlagen bleibt. Wahlberechtigte, die ihre/n Stimmzettel aus dem Ausland zurücksenden, müssen die längeren Postlaufzeiten einkalkulieren.
Wer seine Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen online beantragen möchte, kann dies über die städtische Website www.grimma.de tun. Für individuelle und spezifische Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Briefwahlbüros gern zur Verfügung.
Briefwahlstelle Grimma
Markt 27 (Historisches Rathaus)
04668 Grimma
Email: buergerbuero@grimma.de
Montag 9.00-12.00, 13.00-16.00 Uhr
Dienstag 9.00-12.00, 13.00-18.00 Uhr
Donnerstag 9.00-12.00, 13.00-16.00 Uhr
Freitag 9.00-12.00 Uhr