Landkreis Leipzig. Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung dürfen bei einer Inzidenz über 100 auch weiterhin nur die Geschäfte des täglichen Bedarfes und der Grundversorgung öffnen sowie die bekannten Dienstleistungen angeboten werden. Der Landkreis Leipzig kann jedoch ab dem 6. April 2021 bestimmte Bereiche unabhängig von den Inzidenzwerten öffnen vorausgesetzt, es sind sachsenweit weniger als 1.300 Betten auf den Normalstationen durch Covid-19-Erkrankte belegt.
Diese Möglichkeit will der Landkreis laut eigenen Angaben nutzen und bereitet derzeit die entsprechende Allgemeinverfügung vor und wird diese – wenn die Voraussetzungen vorliegen – am späten Nachmittag des 5. April 2021 veröffentlichen
Danach könnten ab dem 06.04.2021 öffnen:Â
- Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für höchstens einen Kunden pro 40 qm Verkaufsflache nach Terminbuchung für einen festen Zeitraum (Click & Meet). Erforderlich ist die Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung sowie ein Hygiene- und Testkonzept das den Zutritt für Nutzer, Besucher und Kunden nur nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests vorsieht. Dies gilt entsprechend auch für Botanische und zoologische Gärten, Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstatten.
- Zulässig ist dann auch Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
- Körpernahe Dienstleistungen benötigen ein Hygienekonzept, das für Betriebsinhaber und Beschäftigte zwei wöchentliche Test auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorsieht sowie Maßnahmen um durch gestaffelte Zeitfenster eine Ansammlung von Kunden zu vermeiden. Kunden benötigen für die Inanspruchnahme einen tagaktuellen negativen Test. Schnelltests können durch die jeweiligen Dienstleister vorgenommen werden, sofern eine Schulung vorliegt. Selbsttests der Kunden dürfen nur unter Aufsicht durch Personal des Dienstleisters erfolgen.
Prognose und Rücknahme der Lockerungen
Mit Stand 31.03.2021 liegt die Zahl der belegten Normalbetten mit Coviv-19-Patienten bei 1.048. Diesen Wert finden Sie auch unter https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html
Bitte beachten Sie: Nach der Prognose des Freistaats wird der Wert an 1.300 belegten Normalbetten vermutlich ab dem 11. April 2021 überschritten, so dass der Landkreis Leipzig diese Lockerungen dann wieder zurücknehmen muss.