Sachsen. Laut dem MDR hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen zwei in Sachsens aktueller Corona-Schutzverordnung enthaltene Ausgangsbeschrรคnkungen vorlรคufig auรer Vollzug gesetzt.
Das gehe laut dem Medienbericht aus einem am Donnerstag verรถffentlichten OVG-Beschluss hervor. Konkret gehe es um die nรคchtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr und die Begrenzung auf einen 15-Kilometer-Radius fรผr Sport und Bewegung im Freien.
Relevanz habe die Entscheidung aber kaum noch, da die Beschrรคnkungen ab Montag in der geltenden neuen Corona-Schutzverordnung nicht mehr enthalten sein sollen.