Sachsen. Bei den derzeitigen niedrigen Temperaturen kann es vorkommen, dass sich nicht nur auf Seen, sondern auch auf Fließgewässern eine Eisschicht bildet. Dabei gilt immer: Eisflächen nicht betreten, Lebensgefahr! Zudem dürfen vereiste Flüsse auf keinen Fall eigenständig aufgebrochen werden, informiert die Landestalsperrenverwaltung.
Von zugefrorenen Flüssen geht nicht immer sofort eine Gefahr aus. So ist Rand- und Grundeis relativ ungefährlich für Deiche, Brücken und wasserwirtschaftliche Anlagen. Gefährlich wird es jedoch bei Eisversatz. Dieser kann entstehen, wenn sich große Eismassen in Bewegung setzen. Dabei schieben sich die ankommenden Eisschollen auf das bereits vorhandene Eis darauf oder darunter. Das Eis türmt sich auf und kann den Abflussquerschnitt enorm einschränkten oder ganz verschließen. Die Folge können schnell ansteigende Wasserstände sein. Solche Eisbarrieren können aber auch spontan durchbrechen. Dadurch kann es im Unterlauf zu einer Flutwelle kommen. Durch den enormen Druck der Eismassen können zudem wasserwirtschaftliche Anlagen und sogar Brücken zerstört werden.
Eisversatz kann an Engstellen, flachen Stellen, scharfen Krümmungen, Verzweigungen, Abflusshindernissen sowie an Brücken und Wehren entstehen. Diese Gefahrenstellen sind in der Regel bekannt und werden von den Gemeindeverwaltungen bei Frost ständig beobachtet.
Um Eishochwasser zu vermeiden, sind die Zuständigkeiten im Sächsischen Wassergesetz klar geregelt.
Aufgaben der Kommunen
Die Gemeinden sind verpflichtet, auf ihrem Gebiet Eisgefahren abzuwehren. Das bezieht sich auf alle Gewässer I. und II. Ordnung sowie auf Grenzgewässer. Sie haben die erforderlichen Einsatzkräfte und technischen Mittel dafür bereitzuhalten. Die Gefahrenabwehr erstreckt sich auch auf alle öffentlichen Hochwasserschutzanlagen im Gemeindegebiet.
Um Eisgefahren schon im Voraus zu erkennen, sind kontinuierliche Beobachtungen und detailliertes Wissen über die Verhältnisse im und am Gewässer nötig. Deshalb beobachten die Gemeinden bei Frost selbstständig die gefährdeten Stellen und leiten bei akuter Gefahr geeignete Maßnahmen ein. Gleichzeitig geben sie die Informationen an das Landeshochwasserzentrum Sachsen weiter.
Aufgaben der Landestalsperrenverwaltung
Die Landestalsperrenverwaltung unterstützt die Gemeinden bei der Beobachtung und Sicherung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Darüber hinaus bietet sie den Gemeinden fachliche Beratung bei der Abwehr von Wasser- und Eisgefahren.
Was können Sie selbst tun?
Sollten Sie auf einem Gewässer eine Eisgefahr beobachten, informieren Sie bitte umgehend Ihre Gemeindeverwaltung. Diese wird die notwendigen Schritte einleiten. Informieren Sie sich, ob Sie in einem Hochwassergebiet wohnen. Aktuelle Wasserstände, Durchflüsse, Hochwasservorhersagen und –warnungen finden Sie auf den Internetseiten des Landeshochwasserzentrums Sachsen.
Weitere Informationen zum Thema Eisgefahren finden Sie in der Eisbroschüre der Landestalsperrenverwaltung. Diese ist im Internet herunterzuladen unter www.wasserwirtschaft.de -> Materialien -> Sonstige Publikationen -> Eisgefahren – Informationen, Maßnahmen, Zuständigkeiten.