Sachsen plant den nächsten vorsichtigen Öffnungsschritt.
Die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen werden laut sächsischem Staatsministerium für Kultus zum 15. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen. Für Grundschüler soll die Schulbesuchspflicht aufgehoben werden. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. „Im Interesse der Kinder und auch der Familien haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Wir gehen vorsichtig den nächsten Schritt, müssen aber die Infektionszahlen weiterhin im Blick behalten. Sollten das Infektionsgeschehen wieder zunehmen, können Bildungseinrichtungen auch wieder geschlossen werden„, machte Kultusminister Christian Piwarz nach der heutigen Kabinettssitzung am Dienstag in einer Presseerklärung deutlich.
Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen müssen noch in häuslicher Lernzeit verbleiben. Weitere Schritte werden von den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche am Mittwoch abhängig gemacht. Schüler der Abschlussklassen können weiterhin die Schulen besuchen. Endgültig beschlossen wird der Fahrplan am kommenden Freitag in einer erneuten Kabinettssitzung. Zuvor wird sich das Kabinett am Mittwoch nach den Bund-Länder-Beratungen mit einer neuen Corona-Schutz-Verordnung befassen, die am Donnerstag im Landtag beraten wird.
Eingeschränkter Regelbetrieb für Grundschulen und Kindertageseinrichtungen bedeutet die strikte Trennung von Gruppen und Klassen mit festen Bezugspersonen. Die Kinder sollen auch außerhalb der Gruppen- und Klassenräume auf dem Gelände der Einrichtung nicht aufeinandertreffen. Eine entsprechende Regelung zum eingeschränkten Regelbetrieb gab es bereits im vergangenen Frühjahr.