Sachsen. Am Montag haben die sächsischen Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten ihren Betrieb aufgenommen.
Mit der Lieferung von weiteren 34.125 Impfdosen am vergangenen Freitag und der am 18. Januar erwarteten Lieferung von weiteren 34.125 Impfdosen steht so viel Impfstoff zur Verfügung, dass nun ein kontinuierlicher und effizienter Betrieb der Impfzentren ohne Unterbrechung gesichert sei, teilte das Gesundheitsministerium mit. Bereits seit dem 27. Dezember 2020 impfen die Kliniken ihr Personal in eigener Zuständigkeit. Mobile Teams impfen Bewohner und Personal in Pflegeeinrichtungen, die dafür Termine mit dem Deutschen Roten Kreuz vereinbaren.
Zunächst werden in den Zentren Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen mittels Gruppenterminen geimpft (z.B. Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten etc.). Individualtermine zum Impfen können ab heute 14 Uhr online vereinbart und ab dem 18. Januar dann durchgeführt werden. Eine telefonische Anmeldung sei im Laufe der Woche möglich. Anmeldung ab heute 14 Uhr unter https://sachsen.impfterminvergabe.de möglich
Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. Auf Grundlage der Bundesverordnung und des durch die Sächsische Impfkommission (SIKO) erstellten Positionspapiers hat das Gesundheitsministerium eine Priorisierungsliste fertiggestellt, die die Umsetzung der Impfaktion ab dem 11.1. 2021 erleichtern soll. Höchste Priorität beim Impfen haben auch weiterhin die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal der Alten- und Pflegeheime, daneben die Mitarbeiter der Krankenhäuser. Mit Beginn der Tätigkeit der Impfzentren rücken die weiteren Personen der höchsten Impfpriorität in den Fokus: mobile Personen über 80 Jahre, aber auch Beschäftigte ambulanter Pflegedienste und besonders betroffene Risikobereiche der ambulanten Versorgung.
Informationen zur Terminbuchung für eine COVID-19-Impfung
Zur Terminbuchung für eine COVID-19- Impfung ist heute ab 14 Uhr die Website https://sachsen.impfterminvergabe.de/ freigeschaltet. Die Anmeldung besteht aus zwei Schritten: Der Anmeldung und der Terminvereinbarung.
Schritt 1: Anmeldung
Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind. Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung.
Schritt 2: Terminvereinbarung
Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download.
Zum Impftermin mitzubringen sind die Terminbestätigung, den bereits ausgefüllten ärztlichen Anamnese-Bogen, den Bogen zur Impfaufklärung, das Personaldokument, die Krankenversicherungskarte, den Impfausweis sowie wichtige Unterlagen wie etwa ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste.
Jeder, der sich impfen lassen möchte, werde ein Angebot erhalten. Auch Transport-Möglichkeiten wie Bürger-Busse und die perspektivische Impfung beim Hausarzt werden fortlaufend geprüft. Derzeit sei dies aber noch nicht möglich, da der Impfstoff unter anderem eine komplexe Kühlkette verlangt. Die Verpackung der Impfdosen in Mehrdosenbehältnissen pro Flasche ist der Hauptgrund, dass aktuelle eine Impfung in Impfzentren erfolgen muss. Dort können diese Dosen unmittelbar hintereinander verbraucht werden, ohne den Impfstoff nach dem Auflösen noch einmal zu transportieren. Eine Impfung in ambulanten Praxen ist nicht möglich, da der Impfstoff nach Auflösen und die Einzeldosisspritzen nicht mehr erschüttert werden dürfen. Nach Aufteilung der fünf Dosen muss der Impfstoff dann auch unverzüglich verimpft werden. Der Impfstoff ist nach wie vor sehr knapp. Dies macht die hohe Priorisierung nötig und auch die konzentrierte Impfung in Impfzentren, damit kein Impfstoff aufgrund unsachgemäßer Lagerung vernichtet werden muss.
Pro Impfzentrum sind je nach örtlichen Voraussetzungen bis zu maximal zehn Impfstrecken möglich. Pro Impfstrecke werden seitens der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt: 1 Arzt, der die tagesaktuelle Impftauglichkeit prüft, ein zusätzlicher Arzt pro zwei Impfstrecken für erweiterte Aufklärungsfragen, zwei Hersteller für den Impfstoff, vier medizinische Fachangestellte/Krankenschwestern, Arzthelfer oder Rettungsassistenten.
Am Montag gehen die Impfzentren noch nicht mit allen maximal möglichen Impfstrecken an den Start, was im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit des Impfstoffs steht. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit des Impfstoffs bzw. neuer Impfstoffe, wird dann die Anzahl der Impfstrecken sukzessive in den Impfzentren hochgefahren. Heute sind in den 13 Impfzentren ca. 28 Ärzte, bis zu 60 medizinische Fachkräfte und 26 pharmazeutische Fachkräfte in Vollzeittätigkeit im Einsatz. Die tatsächliche „Personenkopfanzahl“ ist höher, aufgrund von Teilzeitverfügbarkeit mancher Mitarbeiter. Hinzu kommen seitens des DRK pro Impfzentrum etwa 20 Mitarbeiter und zwei Leitungskräfte.