Stallpflicht in Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten gilt weiter!

0
3156
Foto: Sören Müller

Landkreis Leipzig. „Nur die allgemeine Stallpflicht für Geflügel in Sachsen ist aufgehoben. Die Vorschriften in den Restriktionsgebieten die aufgrund von Funden erlassen wurden, gelten weiter“, informiert der Landkreis.

Laut dem zuständigen Ministerium wird die Ende 2016 in Sachsen geltende Stallpflicht aufgehoben. In den bestehenden Restriktionszonen (Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten) bleibt die Stallpflicht in Kraft. Der letzte aktuelle Ausbruch auf dem Gebiet des Landkreises Leipzig stammt z.B. vom 14.03.2017 und betrifft Markkleeberg. Die aktuellen Restriktionszonen können einzeln oder in der Gesamheit unter www.geoportal-lkl.de im Menue „Aktuelles“ unter „Ausbruch Geflügelpest“ eingesehen werden.