Plauen. Zur Eindämmung der Corona-Fälle im Vogtlandkreis hat das Landratsamt umfangreiche Kontaktbeschränkungen beschlossen.
Aufgrund von aktuell 98 aktiven Fällen war dies notwendig geworden. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch für den Bereich Adorf, Markneukirchen und Bad Elster und die dazugehörigen Ortsteile.
In Betrieben, Gastronomie, Beherbergungsstätten, Sportstätten, sowie bei Ansammlungen im öffentlichen Raum müssen zwingend personenbezogene Daten sowie der Zeitraum des Besuchs erfasst werden. Die Daten müssen einen Monat lang gespeichert werden. Private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus sind auf 25 Personen begrenzt. Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu fünf weiteren Personen erlaubt. Familienfeiern in Gaststätten oder in abgetrennten Räumlichkeiten sind mit bis zu 50 Personen erlaubt. Betriebs- und Vereinsfeiern sind auf 25 Teilnehmer begrenzt. Bei allen Zusammenkünften sind personenbezogene Daten zu erfassen. Sämtliche Hygienekonzepte von Betrieben, Gaststätten, Hotels, Sportstätten, Veranstaltungen etc. müssen erneut zur Prüfung beim Landratsamt vorgelegt werden. Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern sind verboten. Der Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist untersagt. Ausgenommen sind Besuche von nahen Angehörigen auf Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie Hospizen zur Sterbebegleitung naher Angehöriger.
Die Allgemeinverfügung ist am Dienstagnachmittag veröffentlicht worden und tritt am Mittwoch bis auf Widerruf in Kraft.