Grimma/Nerchau. Seit knapp drei Monaten kampiert ein Zirkus in Nerchau, die Sache landete jetzt vor Gericht.
Am Amtsgericht wurde nun ein Antrag der Stadtverwaltung verhandelt. Demnach hat der Zirkus die besetzten öffentlichen Flächen der Stadt am ehememaligen Bahnhof trotz mehrfacher Aufforderung nicht beräumt. Die Stadt befürchtete die Vermüllung der Flächen, Autowracks könnten zurückgelassen werden. Die Entsorgung müsste im schlimmsten Falle der Steuerzahler dann tragen. Das galt es für Oberbürgermeister Matthias Berger zu verhindern.
Der Fall landete nun beim Amtsgericht, dort schloss man einen gütlichen Vergleich auf Anraten des Gerichts: „In diesem Vergleich verpflichten sich die Verantwortlichen des Zirkus, bis zum Donnerstag, dem 26.01.2017, 15.00 Uhr, das im Streit stehende Grundstück in Grimma OT Nerchau zu räumen und die Nutzung künftig zu unterlassen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungspflicht haben sich die Verantwortlichen des Zirkus zu einer Zahlung von 3.000,00 € verpflichtet. In dem Vergleich wurde jedoch der Stadt vorbehalten, eine Räumung auch selbst vornehmen zu dürfen. Zuvor hatte die Richterin den Verantwortlichen des Zirkus klargemacht, dass sie in dem Rechtsstreit die schlechteren Karten hätten. Sie haben sich daher auch zur Ãœbernahme von zwei Dritteln der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet. Als Zeichen des guten Willens übernimmt die Stadt Grimma ein Drittel der Kosten des Rechtsstreits.“ So Pressesprecher des Amtsgerichts Malte Fischer.