Landkreis Leipzig. Wichtige Etappe: Die „Breitband GmbH Landkreis Leipzig“ erhält zwei Förderbescheide des Freistaates Sachsen über insgesamt 18,8 Mio. Euro, um den Ausbau des Breitbandnetzes in Glasfaser- Qualität weiter voranzutreiben.
Das ist der nächste wichtige Meilenstein für den Breitbandausbau im Landkreis Leipzig. Bereits Ende Mai hatte der Bund die Förderung des Projektes zugesagt und so die Basis für die Landesförderung gelegt.
Insgesamt hatte der Landkreis für die Erschließung der „weißen Flecken“ durch den Breitbandausbau 62,6 Mio. Euro für die Fördergebiete Süd und Nord veranschlagt. Über die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ übernimmt der Bund 60 % der Finanzierung. Die Kofinanzierung weiterer 30 % erfolgt über Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen (DIOS) des Freistaats.
Mit der Förderung sollen im Landkreis Leipzig mehr als 5.000 Anschlüsse und etwa 60 Schulen zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s versorgt werden. Die „Breitband GmbH Landkreis Leipzig“ beteiligt sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent.
Das Projekt steht noch am Anfang der Realisierung. Ausgebaut wird in folgenden Orten: Markranstädt, Markkleeberg, Zwenkau, Pegau, Elstertrebnitz, Groitzsch, Rötha, Böhlen, Parthenstein, Großpösna, Naunhof, Brandis, Machern, Borsdorf und Trebsen (Fördergebiet Nord) sowie: Neukieritzsch, Kitzscher, Otterwisch, Belgershain, Regis-Breitingen, Borna, Bad Lausick, Colditz, Frohburg und Geithain (Fördergebiet Süd).
Im nächsten Schritt wird Ende 2020 die europaweiten Ausschreibungen zur Errichtung und zum Betrieb des zu errichtenden Glasfasernetzwerkes erfolgen. Die Ergebnisse der Ausschreibungen liegen vermutlich im zweiten Halbjahr 2021 vor. Danach können die Baucluster, Trassenverläufe, Standorte für Verteiler u.a. festgelegt werden.
„Das ist fraglos eine große Investition in die ländliche Infrastruktur. Die Freude über die Unterstützung für den ländlichen Raum wäre noch etwas größer, wenn die Förderbedingungen angepasst würden“, so Landrat Henry Graichen. Er beurteilt die aktuelle Förderschwelle von 30 Mbit/s für den Ausbau als nicht mehr bedarfsgerecht, um eine wirklich wettbewerbsfähige Digitalisierung zu erreichen.
Hintergrund. Der Breitbandausbau ist nach der Regelung des Grundgesetzes Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo sie aus wirtschaftlichen Gründen selbst nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Die genannten Orte werden demzufolge nicht flächendeckend erschlossen, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung schlecht ist (unter 30Mbit/s) und kein privates Telekommunikations-Unternehmen innerhalb der nächsten drei Jahre selbst ausbauen will.
Ein Überblick zum geplanten Ausbau finden Sie im Dokument Download. Weitere Informationen siehe auch https://www.landkreisleipzig.de/breitband.html