Sieben Storchenhorste in Grimma besetzt

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Die Storchenhorste in Beiersdorf, in GroรŸbardau, in Nerchau, in Kleinbothen, in Gรถttwitz sowie in Mutzschen sind mit Brutpaaren besetzt.

Damit sich Meister Adebar auch weiterhin wohlfรผhlen kann, ist jede Stรถrung im Umkreis von einem Kilometer vom Nest unerwรผnscht. Nach geltendem Naturschutzrecht ist es sogar verboten, wildlebende Tiere mutwillig und ohne vernรผnftigen Grund zu beunruhigen. Im Rahmen der Fortschreibung des sรคchsischen Artenschutzprogrammes โ€žWeiรŸstorchโ€œ haben sich die Naturschutzbehรถrden darauf verstรคndigt, dass Feuerwerke zu untersagen sind.

Schon allein aus dem Grund, dass Stรถrche in der regionalen Kultur eine groรŸe Rolle spielen, sollte alles getan werden, diese Vรถgel zu schรผtzen und auf das Abbrennen von Feuerwerken in der Nรคhe von Storchenhorsten wรคhrend der Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen zu verzichten. Von Seiten des Sรคchsischen Umweltministeriums wird darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Stรถrung von WeiรŸstรถrchen wรคhrend der Brutzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer GeldbuรŸe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die genauen Standorte und Umgebungskarten finden Sie unter www.grimma.de/storch2020.