Freistaat und Kommunen einigen sich auf Schutzschirm für Kommunalfinanzen

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Symbolbild/pixabay

Sachsen. Die Sächsische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben einen Schutzschirm für Kommunalfinanzen vereinbart.

Damit soll den durch die Corona-Krise zu erwartenden Einbrüchen der Steuereinnahmen und den zusätzlichen Ausgaben auf kommunaler Ebene begegnet werden. »Natürlich unterstützen wir die Kommunen in diesen schweren Zeiten. Uns ist bewusst, dass wir die mit der Corona-Pandemie verbundenen Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen können«, sagte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. Wichtig sei es, Steuerausfälle zu mildern und kommunale Investitionen, auch im Sinne der Unterstützung der regionalen Wirtschaft, fortzuführen.

Die kommunalen Spitzenverbände und das Sächsische Staatsministerium der Finanzen gehen nach einer ersten, vorläufigen Schätzung für das Jahr 2020 von Steuermindereinnahmen in Höhen von rund einer Milliarde Euro aus. Zum Ausgleich dieser erwarteten Steuermindereinnahmen werden die Mittel im Kommunalen Finanzausgleichsgesetz um 452,5 Millionen Euro aus dem »Corona-Bewältigungsfonds« aufgestockt. In einer ersten Tranche sollen 226,2 Millionen Euro im Juli 2020 an die Städte und Gemeinden fließen.

Nach der Steuerschätzung im Oktober dieses Jahres folgt im November die zweite Tranche in Höhe von bis zu 181 Millionen Euro. Weitere zehn Prozent der Mittel (45,25 Millionen Euro) sollen im Jahr 2021 zur Verfügung stehen. Die Städte und Gemeinden lösen zudem ihrerseits die sogenannte Vorsorgerücklage im Umfang von 95 Millionen Euro auf, um Steuermindereinnahmen auszugleichen. Für pandemiebedingte zusätzliche Ausgaben werden darüber hinaus 147,5 Millionen Euro als Zuschuss gewährt. Verteilt werden die Mittel nach dem Einwohnermaßstab des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes 2020.

Hinzu komme der Ausgleich für nicht erhobene Elternbeiträge für Kinderbetreuung von bis zu rund 60 Millionen Euro. Insgesamt stünden damit rund 750 Millionen Euro zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung.

»Mit diesem Gesamtpaket leistet der Freistaat einen umfassenden Beitrag zur Stabilisierung der Gemeinden. Mit der gemeinsamen Bewältigung der aktuellen Herausforderungen bekennen wir uns ganz klar zu dem Prinzip einer fairen und verlässlichen Partnerschaft und Lastenteilung zwischen Freistaat und Kommunen. Aber auch der Freistaat selbst ist mit großen Einnahmeausfällen konfrontiert, die ebenso wie die Hilfen für die Kommunen über neue Schulden finanziert werden müssen«, betonte Vorjohann.

Der Präsident des Sächsischen Landkreistages, Frank Vogel, ergänzte: »Mit der erzielten Vereinbarung zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen hat sich einmal mehr gezeigt, dass die in Sachsen bewährte Partnerschaft zwischen Land und Kommunen auch in Krisenzeiten Bestand hat. Trotz des guten Ergebnisses werden wir uns in Zukunft einiges nicht mehr leisten können. Daher müssen sich Land und Kommunen fortan auf das beschränken, was wirklich zählt und was unser Land in Zukunft wieder voranbringt. Aus meiner Sicht sind das vor allem Investitionen in Kitas und Schulen, in unsere Straßen und in die Digitalisierung.«

»Die Folgen der Corona-Pandemie können nur im engen Schulterschluss zwischen Land und Kommunen bewältigt werden«, so Bert Wendsche, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. »Der Schutzschirm trägt seinen Teil dazu bei, die dramatischen Einnahmeausfälle und Mehrausgaben dieses Jahres zu kompensieren und weiterhin Investitionen zu ermöglichen. Zugleich müssen wir unsere Planungen darauf ausrichten, dass der konjunkturelle Erholungsprozess länger andauern wird. Der Schutzschirm gibt den Städten und Gemeinden ein Zeitfenster für die notwendigen strategischen Weichenstellungen.«

Die erforderlichen gesetzgeberischen Änderungen für die vereinbarten Maßnahmen sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Sächsischen Landtag beschlossen werden. Die dafür notwendigen Vorschläge für eine Gesetzesinitiative werden jetzt erarbeitet. Möglich wird dieses umfassende Rettungspaket durch den Corona-Bewältigungsfonds. Hierfür hatte die Sächsische Staatsregierung einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, der vom Sächsischen Landtag bestätigt wurde. Dieser sieht neben Zuweisungen aus dem Landeshaushalt vor allem die Aufnahme von Krediten in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro vor.