Polizei ab Montag mit Schutzmasken unterwegs

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Foto: Polizei Sachsen/Philipp Thomas

Sachsen. Dem Beschluss der Sรคchsischen Staatsregierung, dass ab dem 20. April 2020 im Freistaat Sachsen im รถffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel eine entsprechende Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, wird auch die sรคchsische Polizei bei ihrer tรคglichen Arbeit โ€“ wo immer es mรถglich ist โ€“ Rechnung tragen.

Die Bediensteten der sรคchsischen Polizei sind ab dem 20. April angehalten, den dienstlich gelieferten, textilen und waschbaren Mund-Nase-Schutz, die sogenannte Community-Maske, grundsรคtzlich bei Bรผrgerkontakten zu tragen. Darรผber hinaus wird das Tragen auch bei Zusammenkรผnften im Innendienst dringend empfohlen. Hintergrund sind die jรผngsten Empfehlungen bzw. Beschlรผsse der Bundesregierung und der Sรคchsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit der Lockerung von MaรŸnahmen zur Eindรคmmung der Pandemie. Dementsprechend wurde auch die Erlasslage fรผr die sรคchsische Polizei angepasst.

Dazu sagt Landespolizeiprรคsident Horst Kretzschmar:
Mit den Lockerungen der InfektionsschutzmaรŸnahmen geht die Verpflichtung einher, vorsichtig miteinander umzugehen, um die weitere รœbertragung des Virus mรถglichst zu verhindern. Das gilt nicht nur fรผr alle Bรผrgerinnen und Bรผrger des Freistaates, sondern auch fรผr die Bediensteten der sรคchsischen Polizei. Auch wenn sich das Bild in der ร–ffentlichkeit damit kรผnftig verรคndern wird, wollen wir als Polizei mit gutem Beispiel voran gehen und unseren Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Deshalb sind alle Kolleginnen und Kollegen grundsรคtzlich und anlassbezogen angehalten, ihre Community-Maske zu tragen, um so die Infektionsgefahr fรผr sich, aber auch bei ihrem Gegenรผber zu mindern. Die Bรผrgerinnen und Bรผrger kรถnnen sich weiterhin und auch wรคhrend der Corona-Krise auf ihre Polizei verlassen.

Durch das Polizeiverwaltungsamt wurden rund 26.000 Community-Masken beschafft und an die Dienststellen der sรคchsischen Polizei ausgeliefert. Operativ tรคtige Beamte im Polizeivollzugsdienst erhalten mindestens zwei Masken, fรผr alle anderen Bediensteten bei der sรคchsischen Polizei wird jeweils eine Maske zur Verfรผgung gestellt.