Grimma. Der Freistaat verständigte sich mit den Kommunen, dass während der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten keine Elternbeiträge erhoben werden.
Die Stadt Grimma wird die Beträge der Eltern, die sich für ein SEPA-Lastschriftverfahren angemeldet haben, für den Monat April nicht einziehen. Diejenigen, die per Überweisung zahlen, sollen die Aprilzahlung aussetzen, Daueraufträge für April sollen unterbrochen werden.
Wer trotzdem zahlt, kann eine Rückerstattung/Gutschrift mit Stadt Grimma vereinbaren. Der entgeltfreie Monat gilt auch für Eltern, deren Kinder zurzeit in der Notbetreuung sind. Eine Erstattung für die Tage im März erfolgt nicht. Es kann aktuell noch nicht davon ausgegangen werden, dass diese Regelung auch im Mai greift